Die folgenden Fragen, die sich im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen für Sie als Studierende stellen können, werden laufend aktualisiert (letzte Aktualisierung am 22.12.2020).
NOCH EIN WICHTIGER HINWEIS: Bitte leeren Sie Ihre Email-Postfächer! Wir bekommen beim Versand wichtiger Info-Mails etliche Fehlermeldungen wegen überfüllter Postfächer. Herzlichen Dank!
Die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters 2020/21 werden weiterhin vorrangig digital durchgeführt. Es wird – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt – vereinzelte Präsenzveranstaltungen geben, über deren genaue Durchführungsbedingungen die Hochschule noch informieren wird. Die Organisation aller Lehrveranstaltungen erfolgt wie im vergangenen Semester über die Online-Teilnahmelisten.
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die einzelnen Lehrenden Ihrer Veranstaltungen (https://www.evh-bochum.de/personen-studium.html). Sollten Sie hier mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden, sind die Modulverantwortlichen die nächsten Ansprechpersonen. Alternativ können Sie sich auch an die zuständigen Fachbereichskoordinatorinnen wenden.
Koordination Fachbereich 1 „Soziale Arbeit, Bildung und Diakonie“: Frau Tesch (tesch@evh-bochum.de)
Koordination Fachbereich 2 „Heilpädagogik und Pflege“: Frau Wallmeyer (wallmeyer@evh-bochum.de)
Bitte wenden Sie sich für das Gasthörerprogramm für Geflüchtete an Frau Hörr: international@evh-bochum.de
Für den gemeindepädagogischen Grundkurs wenden Sie sich an Prof. Dr. Bell unter bell@evh-bochum.de
Präsenztage finden als Blockveranstaltungen an Freitagen und Samstagen statt. Ob die von Ihnen gewählte Veranstaltung in Präsenz stattfindet, ist dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Finden Sie bei der Raumangabe zu einem oder mehreren Sitzungsterminen eine konkrete Raumangabe (und nicht den Hinweis „E-Learning“), findet diese Seminarsitzung im entsprechend angegebenen Raum an der Hochschule statt. Bitte beachten Sie, dass alle Veranstaltungen, die Präsenzanteile haben, teilnahmebeschränkt sind. Tragen Sie sich also nur in die Teilnahmeliste ein, wenn Sie wirklich teilnehmen können, so dass keine Plätze verloren gehen.
Auch in diesem Semester wird es wieder Teilnahmelisten für teilnahmebeschränkte sowie für nicht-teilnahmebeschränkte Veranstaltungen geben. Die Listen für teilnahmebeschränkte Veranstaltungen werden am 24.09.2020 um 9 Uhr freigeschaltet – hier gilt für die Verteilung der Plätze, wie gewohnt, das sog. „Windhundverfahren“. Für die Eintragungen in nicht-teilnahmebeschränkte Veranstaltungen haben Sie vom 28. September bis zum 4. Oktober 2020 Zeit.
Für den Fall, dass Sie aufgrund von Risikofaktoren nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können und es keine alternativen Veranstaltungen im Online-Format geben sollte, wenden Sie sich bitte an den/die entsprechende_n Dozent_in.
Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage positiv auf COVID-19 getestet wurden, dürfen die Hochschule und die Außengelände grundsätzlich nicht betreten. Personen, die aktuell oder in den letzten 14 Tagen an Krankheitssymptomen, die auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hindeuten, leiden, dürfen die Hochschule ebenfalls nicht betreten. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen mit einem bestätigten COVID-19-Fall Kontakt gemäß Definition des RKI für „Kontaktpersonen der Kategorie I mit engem Kontakt“ hatten – auch wenn keine Krankheitssymptome vorhanden sind. Bei akutem Auftreten entsprechender Krankheitssymptome sind das Hochschulgebäude sowie das Gelände sofort zu verlassen. Personen, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen und sich 14 Tage vor Einreise in einem Risikogebiet gem. RKI-Definition aufgehalten haben, dürfen die Hochschule nicht betreten. Die Hochschule kann das Betretungsverbot in den o.g. Fällen aufheben, wenn ein aktueller (nicht älter als 48 Stunden) negativer Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt werden kann.
Auf allen Verkehrswegen sowie während der gesamten Lehrveranstaltung ist verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (auch am Sitzplatz).
Die Ein- und Ausgänge an der Hochschule sind festgelegt. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise an den Türen.
Die Stühle und Tische werden entsprechend des Mindestabstands sowie der Hygieneregeln gestellt und dürfen nicht umgestellt werden. Nach den Veranstaltungen werden die Räume gereinigt.
Die Pausenzeiten der Räume werden im Vorfeld festgelegt, sodass sich nicht alle Studierenden zeitgleich auf den Fluren aufhalten. Auf die Pausenzeiten wird mittels Hinweisschildern an den Türen hingewiesen. Dennoch bitten wir Sie, die Pause nach Möglichkeit nicht auf den Fluren zu verbringen.
Ob und, wenn ja, in welchem Umfang der Cafeteria- und Mensabetrieb wieder aufgenommen werden kann, wird derzeit noch geklärt.
Ja. Sie werden gebeten, zu jeder Präsenzlehrveranstaltung das untenstehende Kontaktverfolgungsformular ausgefüllt mitzubringen. Die Formulare werden von den Lehrenden eingesammelt und entsprechend der Datenschutzbestimmungen aufbewahrt bzw. vernichtet.
Prüfungen, die im Wintersemester 2020 angetreten und abgelegt werden und die mit "nicht bestanden" bzw. "nicht ausreichend" bewertet werden, gelten als nicht unternommen („Freiversuch“). Ausnahme: Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses oder eines Täuschungsversuchs mit "nicht bestanden" bzw. "nicht ausreichend" bewertet werden, gelten weiterhin als unternommen (kein „Freiversuch“). Diese Regelungen gelten auch für alle Abschlussarbeiten, in deren Bearbeitungszeit die Hochschulbibliothek pandemiebedingt geschlossen war und deren Abgabefrist entsprechend verlängert wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Freiversuchsregelung nur für Modulprüfungen gilt, die Sie ordnungsgemäß antreten. (Sie müssen also nachweislich versucht haben, die Prüfungsleistung zu erbringen.) Bei den Prüfungsformen Hausarbeit und Portfolio-Prüfung müssen Sie zu erkennen geben, dass Sie sich mit dem vorgegebenen Thema auseinandergesetzt haben. Die Nutzung von Formularen oder die Bitte um einen Freiversuch stellen allein keinen Versuch dar.
Sollten Sie nicht während der allgemeinen Rücktrittsfrist von Ihrer Prüfung zurückgetreten sein, Ihre Prüfung aber dennoch nicht antreten können, so müssen Sie die Gründe hierfür unverzüglich (d.h.: sofort) beim Prüfungsamt glaubhaft machen. Das entsprechende Formular dafür finden Sie auf den Serviceseiten des Studierendenservice/Prüfungsamts. (https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html).
Ein unentschuldigtes Nichtantreten wird als „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet (kein „Freiversuch“ – siehe oben).
Die Hochschule hat im Sommersemester Maßnahmen getroffen, um alle vorgesehenen Prüfungen an die besonderen Umstände der Corona-Pandemie anzupassen. Diese Maßnahmen haben sich als tragfähig erwiesen und werden deshalb auch im laufenden Semester im Wesentlichen beibehalten.
Unabhängig davon hat die Hochschule in diesem Semester ihre Prüfungsordnungen dahingehend geändert, dass sie für alle mündlichen Prüfungen (Fachgespräche) wieder Beisitzende zur Verfügung stellen wird, die auch das Protokoll führen. Damit entspricht sie der geltenden Rechtslage des Landes NRW.
Folgende modulabschließende Fachgespräche wurden in schriftliche Prüfungsformen geändert:
Studiengang |
Modulnummer |
Titel |
Prüfungsform WiSe 2020/21 |
SArb |
1.2 |
Einführung in die Grundlagen Sozialer Arbeit |
Portfolio (schriftlich) |
SArb / GD / EP |
1.3 / 1.3 / 2 |
Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen |
Hausarbeit (schriftlich) „Essay“ |
SArb / GD |
4.7 / 2.3 |
Diakonisches Handeln |
Hausarbeit (schriftlich) |
GD |
1.7 |
Theologische Grundlagen |
Hausarbeit (schriftlich) |
GGK |
2 |
Theologische Grundlagen |
Hausarbeit (schriftlich) |
EP |
12 |
Vernetzung von Institutionen |
Hausarbeit (schriftlich) |
Die Prüfer_innen werden die Termine für Ihre Fachgespräche unmittelbar mit Ihnen und den Beisitzer_innen absprechen. Sie erhalten also aus dem Prüfungsamt keine vorgegebenen Prüfungstermine für Ihre Fachgespräche.
Achtung: Die Termine werden in diesem Semester auch nicht im eCampus bekanntgegeben!
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden auch im Wintersemester 2020/21 alle mündlichen Prüfungen per Videokonferenzsystem stattfinden. Aufgrund der großen Anzahl von mündlichen Prüfungen wäre im Rahmen von Prüfungen im Face-to-face-Kontakt kein ausreichender Schutz vor Neuinfektionen gegeben.
Zulässige Plattformen für die Durchführung der Videokonferenzen sind:
Studierende müssen jeweils rechtzeitig vor Beginn der Prüfung die technischen Voraussetzungen überprüfen (Internetverbindung, Kamera, Mikrofon).
Ist die/der Studierende der Prüferin/dem Prüfer oder der Beisitzerin/dem Beisitzer nicht von der Person her bekannt, ist sie/er vor der Prüfung eindeutig zu identifizieren.
Vor der Prüfung haben die Studierenden zu Protokoll zu geben,
Die mündliche Prüfung beginnt, nachdem die Protokollantin/der Protokollant die Abgabe der Erklärung in dem dafür vorgesehenen Feld des Protokollbogens bestätigt hat.
Studierende halten sich während der Prüfung alleine in einem geschlossenen, für Prüfungszwecke geeigneten Raum auf, der möglichst frei von Störgeräuschen ist. Geräuschquellen innerhalb des Prüfungsraumes sind ggf. abzuschalten.
Erwecken Studierende durch ihr Verhalten den Eindruck, dass sie unzulässige Hilfsmittel heranziehen, können sie vor oder während der Prüfung aufgefordert werden, den Prüfungsraum unter Zuhilfenahme ihrer Kamera überprüfen zu lassen.
Prüfer_innen, Beisitzer_innen und Studierende müssen sich während der gesamten Prüfung im selben virtuellen Raum des Videokonferenzsystems aufhalten und dürfen das Prüfungsgeschehen nicht verlassen. Kamera und Mikrofon müssen während der gesamten Prüfung eingeschaltet sein.
Sollte es während der Prüfung zu einem Ausfall der Audio- und/oder Videoübertragung kommen und die Prüfung länger als 5 Minuten unterbrochen werden, so ist die Prüfung zu wiederholen. Bei einem Ausfall, der zu keiner erheblichen Störung der Prüfung führt, kann diese fortgeführt werden. Die Beurteilung, ob eine erhebliche Störung vorliegt, obliegt den Prüfenden. Sollte die/der Studierende die Videokonferenz abbrechen, ohne dass ein technischer Fehler vorliegt, ist die Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.
Die Prüfung darf von keiner der beteiligten Personen digital aufgezeichnet werden.
Studierende, die glaubhaft machen können, dass sie die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von mündlichen Prüfungen per Videokonferenzsystem nicht sicherstellen können, wenden sich bitte mindestens 14 Tage vor der Prüfung per E-Mail an das Prüfungsamt, um geeignete Alternativlösungen abzustimmen.
Die Terminplanübersicht und den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit finden Sie hier: https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Lassen Sie sich die Bestätigungen von Erst- und Zweitleser_in zur Übernahme der Betreuung per Mail schicken. Füllen Sie den Antrag online aus, speichern Sie den ausgefüllten Antrag ab und senden diesen zusammen mit den Bestätigungsemails über Ihren EvH-E-Mail-Account innerhalb der Frist an den Studierendenservice: studierendenservice@evh-bochum.de
Der Antrag kann zurzeit ohne Ihre Unterschrift eingereicht werden, da Ihre E-Mail (EvH-Account) und der Antrag im Anhang diese ersetzt. Alle Seiten des Antrags reichen Sie bitte ausgefüllt ein.
a) Abschlussarbeiten
Eine persönliche Abgabe von Abschlussarbeiten an der EvH ist aktuell nicht möglich. Diese können ausschließlich auf dem Postweg an das Prüfungsamt übermittelt werden. Zur Fristwahrung ist das Datum der Aufgabe maßgebend. Das Einwerfen der Arbeiten in die Briefkästen von Erst- und Zweitleser_in wird als nicht fristgerechte Abgabe und somit als Fehlversuch gewertet.
Adressieren Sie Ihre Sendung an:
Evangelische Hochschule RWL
– Prüfungsamt –
Immanuel-Kant-Str. 18-20
44803 Bochum
b) Hausarbeiten/Portfolios
Schriftliche Prüfungsleistungen können während der Öffnungszeiten der EvH in die Briefkästen der Prüfer_innen eingeworfen werden. Die Übermittlung kann in Absprache mit den Prüfer_innen in auch digitaler Form erfolgen. Die Frist der Abgabe wird durch den Prüfer bzw. die Prüferin bestimmt.
c) Dritte Versuche
Die Bekanntgabe der Fristen für die Einreichung der 3. Versuche erfolgt nach Vorgaben des Prüfenden durch das Prüfungsamt. Schriftliche Prüfungsleistungen müssen durch die Studierenden in zweifacher Ausführung direkt und ausschließlich an das Prüfungsamt übermittelt werden. Auch hier wird das Einwerfen der Arbeiten in die Briefkästen von Erst- und Zweitleser_in als nicht fristgerechte Abgabe und somit als Fehlversuch gewertet.
Die Klausuren werden in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.02.2021 geschrieben. Die genauen Klausurtermine können ab dem 18.01.2021 dem eCampus entnommen werden. Alle Klausuren werden unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften geschrieben. Weitere Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Prüfungswochen werden vom Prüfungsamt mitgeteilt.
Sie erreichen uns per E-Mail: studierendenservice@evh-bochum.de per Telefon: 0234 36901-158 und auf dem Postweg: Ev. Hochschule RWL, Studierendenservice, Immanuel-Kant-Str. 18-20
Wenn sich Ihr Anliegen nicht auf den vorgenannten Wegen regeln lässt, können Sie über das Sprechstundenmanagementsystem https://www.evh-bochum.de/smsstud/ einen persönlichen Termin buchen.
Telefonisch MO – DO 9.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 15.00 Uhr
und zu den vorgegebenen Terminen über das Sprechstundenmanagementsystem. https://www.evh-bochum.de/smsstud/
Anträge sind auf den Serviceseiten von Studierendenservice und Prüfungsamt eingestellt:
https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Wenn Praktikumszeiten wegen der Schließung von Einrichtungen nicht erbracht werden können, müssen diese nachgeholt werden. Informationen zum Umgang mit Fristen für die Anmeldung von Praktika und die Abgabe von Praktikumsberichten erhalten Sie zu gegebener Zeit. Sollten Sie Ihr Praktikum nicht antreten können oder abbrechen müssen, wird Ihnen ermöglicht, spätere Module vorzuziehen.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen der Praxiskoordinator_innen Ihres jeweiligen Studiengangs, die Ihnen zu Beginn des Semesters per E-Mail zugegangen sind.
Sie finden diese Informationsschreiben auch auf der Serviceseite von Studierendenservice und Prüfungsamt unter Praktikumsanmeldungen und -bescheinigungen:
https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Die Hochschulbibliothek ist ab dem 11.01.2021 bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr nicht zugänglich.
Ab sofort bietet sie einen Bestell- und Abholservice, um die Literaturversorgung zu ermöglichen.
https://bibliothek.evh-bochum.de/hochschulbibliothek.html
Technische Probleme bei der Nutzung der E-Learning-Dienste, z.B. Moodle, Adobe Connect: elearning@evh-bochum.de
Fragen zu den Funktionen / Probleme bei der Anwendung der E-Learning-Angebote: etutoren@evh-bochum.de
Allgemeine Fragen an das Rechenzentrum: ecampus@evh-bochum.de
Die individuelle Betreuung und Beratung in den Sprechstunden werden die Lehrenden primär per E-Mail oder Telefon durchführen. Da die Lehrenden in der Regel im Homeoffice arbeiten, sollte die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Sprechstundenmanagementprogramm erfolgen.
Auch im Studierendenservice sind face-to-face-Kontakte derzeit nicht möglich. Die Mitarbeitenden des Studierendenservices/Prüfungsamtes sind telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten oder per E-Mail erreichbar. Bescheinigungen (BAFöG, Akafö, Rentenkasse, etc.) senden Sie bitte postalisch an den Studierendenservice. Nach Bearbeitung werden Ihnen die Formulare zurückgesendet.
Telefon Studierendenservice: 0234/36901-158
Telefon Prüfungsamt: 0234/36901-154
E-Mail Studierendenservice: studierendenservice@evh-bochum.de
E-Mail Prüfungsamt: pruefungsamt@evh-bochum.de
Die Mitarbeiterinnen sind durchgehend von montags bis freitags - auch in der vorlesungsfreien Zeit - per E-Mail, am Telefon oder im Videochat für Sie da!
Kontakt:
E-Mail mitbiss@evh-bochum.de
Bei sensibleren Anliegen nutzen Sie bitte die Möglichkeit, per E-Mail einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.
Telefon: 0234/ 36901-216, Telefonsprechstunde montags und mittwochs von 10.00 – 11.00 Uhr
Profitieren Sie auch vom Online-Gruppenangebot „Gut aufgestellt ins Wintersemester 20/21 starten!“ für alle Studierenden ab dem 2. Semester.
Mehr Informationen unter: https://www.evh-bochum.de/artikel/beratungsstelle-biss-bietet-online-gruppen.html
Die Kollegin in der Seelsorge ist ebenfalls per Mail (Haberland@evh-bochum.de) und per Telefon unter 0234/36901-236 erreichbar.
Die Beratungsstelle BISS hat aktuelle Informationen zur Studienfinanzierung für Sie zusammengestellt.
Der Vorlesungsbeginn im Wintersemester 2020/21 ist grundsätzlich der 28. September 2020. Abweichend davon beginnt die Vorlesungszeit für Erstsemester der MA-Studiengänge am 12. Oktober 2020, für Erstsemester der BA-Studiengänge am 02. November 2020. Vorlesungsende ist in allen Fällen der 12. Februar 2021.
Die Rahmenbedingungen für die Präsenzlehre sowie die Prüfungen sind zum Teil abhängig von der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens, d.h. die Hochschule wird bei Notwendigkeit sachgerechte Veränderungen vornehmen und die Studierenden/Lehrenden entsprechend informieren.