Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?
Nein. Bewerbungen, die nicht form- oder fristgerecht bei uns eingegangen sind, können auch nicht nachträglich im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.
Zuletzt aktualisiert am 15.10.2014 von ContaoAdministrator // Beckmann.