Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?
Nein, Bewerbungen, die nicht form- oder fristgerecht bei uns eingegangen sind, können auch nicht nachträglich im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022 von Andreas Beckmann.