Menu
Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?
Bild verkleinern

Ich habe die Bewerbungsfrist verpasst. Kann ich nachträglich noch am Nachrückverfahren teilnehmen?

Nein, Bewerbungen, die nicht form- oder fristgerecht bei uns eingegangen sind, können auch nicht nachträglich im Nachrückverfahren berücksichtigt werden.

Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022 von Andreas Beckmann.

Zurück