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Muss ich beglaubigte Kopien meiner schriftlichen Bewerbungsunterlagen einreichen?
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Muss ich beglaubigte Kopien meiner schriftlichen Bewerbungsunterlagen einreichen?

Zur Bewerbung reichen Sie bitte nur einfache Kopien ein. Wenn Sie dann eine Studienplatzzusage erhalten, kann die Hochschule verlangen, mit den weiteren Immatrikulationsunterlagen, die Studienvoraussetzungen in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen.

Siehe hierzu auch die Information zur Amtlichen Beglaubigung weiter unten in den FAQs.

Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022 von Andreas Beckmann.

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