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Rückmeldung verlängert bis zum 25. Juli 2025
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Rückmeldung verlängert bis zum 25. Juli 2025

Wer sich bis jetzt noch nicht ordnungsgemäß für das Wintersemester 2025/26 zurückgemeldet hat, kann das noch innerhalb der Nachfrist bis spätestens 25.07.2025 erledigen. Der fällige Betrag hat die Höhe von 355,00 € zuzüglich einer Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 €. Daraus ergibt sich insgesamt ein Überweisungsbetrag in Höhe von 375,00 €.

Voraussetzung für die Rückmeldung ist, dass Semesterbeitrag und Säumnisgebühr auf das Konto der Evangelischen Hochschule Bochum,

Sparkasse Bochum
IBAN: DE91 4305 0001 0042 4334 33
BIC: WELADED1BOC
Verwendungszweck: Name, Matrikelnummer

innerhalb dieser Nachfrist überwiesen werden.

Exmatrikulation

Sollte innerhalb der Nachfrist keine Zahlung erfolgen, werden Sie zum Semesterende (31.08.2025) aus der Liste der Studierenden gestrichen. In diesem Fall erhalten Sie einen Exmatrikulationsbescheid.

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ACHTUNG:
Sie werden per E-Mail sowie Portalnachricht im eCampus über die erfolgte Rückmeldung benachrichtigt. Bei Fehlern informieren wir Sie ausschließlich über Ihre EvH E-Mail-Adresse.
Nur wenn der Semesterbeitrag innerhalb der o. a. Frist dem Konto der EvH Bochum gutgeschrieben wird, werden Sie zum Wintersemester 2025/26 zurückgemeldet. Rechnen Sie dabei bitte mit Banklaufzeiten!

Beachten Sie, dass gem. § 7 Einschreibungsordnung exmatrikuliert wird, wer die Beiträge trotz Mahnung und Fristsetzung sowie Androhung der Exmatrikulation nicht oder nicht vollständig entrichtet.

Wenn Sie Ihr Studium im SoSe 2025 bis zum 31.08.2025 erfolgreich beenden, können/müssen Sie sich nicht mehr rückmelden.

Ihr Studierendenservice

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