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35. Betreuungsgerichtstag am 14.März
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35. Betreuungsgerichtstag am 14.März

Zum 01.01.2023 tritt die Betreuungsrechtsreform in Kraft. Im Frühjahr 2023 wurden damit allererste Erfahrungen gesammelt. Wie werden die Neuerungen umhesetzt und wie kann die im Gesetzestext vorgesehene Stärkung der Selbstbestimmung in der betreuungsrechtlichen Praxis erfolgen? Der Wunsch nach mehr Qualität und die neuen Anforderungen an den Beruf müssen nun auf örtlicher Ebene umgesetzt werden. Mit den Vorträgen und AG‘s möchte der Betreuungsgerichtstag mit dem Motto "Die Reform des Betreuungsrechts. Es ist angerichtet…" Ihnen Impulse für die betreuungsrechtliche Praxis geben und den fachlichen Austausch sowohl mit Kolleg_innen als auch mit betreuungserfahrenen Menschen ermöglichen.

Der Betreuungstag am 14.03.23 findet von 13 - 17 Uhr in der Aula der EvH statt.

Eine Anmeldung ist erforderlich. Für Studierende entfällt die Tagungsgebühr, sofern sie bei der Anmeldung angeben, dass sie an der EvH studieren.

 

Programm:

Moderation: Barbara Dannhäuser
13:00 Uhr


Plenum, Begrüßung
Prof. Dr. Andreas Bauer, Ev. Hochschule Bochum
Aktuelle Entwicklungen im BGT
Elmar Kreft, Geschäftsführer des BGT


13:15 Uhr
Die Wünsche des Betreuten und die Grenzen der Wunschbefolgung
Annette Loer, Richterin am Amtsgericht Hannover, stellv. Vorsitzende des BGT
Vortrag, Fragen und Antworten


14:00 Uhr
Selbstbestimmung bei hohem Unterstützungsbedarf und herausforderndem Verhalten
Wie kann die Selbstbestimmung und die Ausrichtung an den Wünschen auch bei Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf- und herausforderndem Verhalten in der Betreuungspraxis gelingen?
Dr. Christian Bradl - Vorstand der Deutschen Heilpädagogischen Gesellschaft e.V. (DHG)
Vortrag, Fragen und Antworten


14:45 Uhr
Kaffeepause - Netzwerken


15:15– 16:30 Uhr
Fachforen

  • AG 1: Kommunikation im Betreuungsverfahren
    Neuformulierte Berichts-, Gesprächs- und Ermittlungsvorgaben erfordern eine Intensivierung der Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Welche Herausforderungen stellen sich und wie kann man ihnen begegnen?
    Birgit Holtermann - Rechtspflegerin Amtsgericht Marl, Agnes Schubert - Betreuungsrichterin Amtsgericht Witten
  • AG 2: Mehr Qualität in der beruflichen Betreuung
    Das Registrierungsverfahren und der Sach-kundenachweis sind neue Instrumente, um das System der beruflich geführten Betreuungen zu verbessern. Für die Nachwuchsgewinnung in den Kommunen sind diese Regelungen eine Herausforderung.
    Michael Römpke - Sprecher der örtl. Betreuungsbehörden Wesel, Jürgen Thar - Berufsbetreuer
  • AG 3: Der Betreuungsverein nach der Reform
    Bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern und Betreuerinnen sind nach der Reform neue Aspekte zu berücksichtigen. In der Arbeitsgruppe möchten wir uns über erste Erfahrungen und notwendige Umsetzungsschritte austauschen.
    Alexander Engel - Referent Diakonisches Werk RWL, Ludger Schulten - Referent Caritasverband für die Diözese Münster, Uli Dawin - Ehrenamtlicher Betreuer
  • AG 4: Selbstvertretung und politische Interessenvertretung
    Der BGT e.V. möchte zukünftig auch Menschen mit Betreuungserfahrung verstärkt in die politische Interessensvertretung einbinden und Ihnen eine Stimme geben. Unser neues Projekt und auch die Möglichkeit zur Beteiligung werden in dieser AG vorgestellt.
    Sara Falkenstein - Projektleiterin, Dagmar Brosey - BGT-Vorsitzende, Helga Steen-Helms - Projektgruppe u.a.
  • AG 5: Kooperation und Abgrenzung in der rechtlichen Betreuung
    Was gehört in den Bereich der rechtlichen Betreuung? Wo fangen andere Hilfe an? Der Deutsche Verein hat eine Handreichung zum Verhältnis rechtlicher Betreuung und sozialer, pflegerischer sowie gesundheitlicher Unterstützung erstellt.
    Anja Mlosch - Referentin des Deutschen Vereins


16:30 Uhr
Abschlusspräsentation der Ergebnisse


17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung

 

Programmflyer

 

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