„Aussitzen gilt nicht!“ war das Motto einer Diskussionsveranstaltung der Gesundheitsselbsthilfe NRW (Wittener Kreis) und Prof. Dr. Theresia Degener sowie MA-Studierenden der Evangelischen Fachhochschule Rheinland-Westfalen-Lippe in Haus Witten (Witten). „Deutschland hinkt bei der Umsetzung von Inklusion im internationalen Vergleich Ländern wie Australien, England oder Irland deutlich hinterher“, kritisierte Theresia Degener, die stellvertretende Vorsitzende im UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist. Hier gelte es, professionelles Know how zu entwickeln und den Betroffenenblick einzubringen. Denn schließlich sollen auf produktive Vorschläge auch Taten folgen.
Es entwickelte sich eine Diskussion, bei der zunächst der Staatenbericht der Deutschen Bundesregierung an den UN-Ausschuss den Parallelberichten der Zivilgesellschaft (der Behindertenrechtskommission-Allianz an den Genfer Überwachungsausschuss und Monitoringstelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte) an den Genfer Überwachungsausschuss gegenübergestellt wurde. Tenor war, dass es deutliche Diskrepanzen zwischen dem Aktionsplan des Kabinetts und den Parallelberichten gibt. Begründet sind diese vor allem darin, dass Zivilgesellschaft und Bundesregierung den Umsetzungsstand der UN Behindertenrechtskonvention unterschiedlich einschätzen. Vor diesem Hintergrund fordern die Behindertenrechtskommission-Allianz und das Deutsche Institut für Menschenrechte erheblich mehr Engagement Alle Berichte wurden dem Genfer Überwachungsausschuss vorgelegt, der dazu im April diesen Jahres Empfehlungen aussprach: „Der Ausschuss empfiehlt, dass ein gemeinsames Pflichtbewusstsein entwickelt wird“, bilanzierte Theresia Degener. Besagtes Pflichtbewusstsein gilt für Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Der Bund ist gefordert, Gesetzesvorlagen zu schaffen. Die Länder sind dazu angehalten, entsprechende Strukturen zu entwickeln, die schließlich von den Kommunen umgesetzt werden. Am 23. Juni wird das Thema bei einer Konferenz des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin eingebracht werden. „Der Genfer Überwa-chungsausschuss ist zwar kein Gericht, aber seine Empfehlungen haben einen sehr hohen Stellen-wert“, so Theresia Degener.
Die Verbände der Gesundheitsselbsthilfe NRW wiesen auf die Bedeutung der Betroffenenbeteiligung bei der Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention hin. Die Inklusion müsse jetzt in den Gemeinden vor Ort vorangetrieben werden und es gelte, Aktionspläne zu erstellen. In Bund und Ländern ist dies teilweise bereits geschehen, wie auch in manchen Kommunen. Einig waren sich die Beteiligten vor allem darüber, dass bei einer gelungenen Inklusion niemand außen vor bleiben darf.
Informationen zum Wittener Kreis: Die Gesundheitsselbsthilfe NRW trifft sich seit 23 Jahren in Witten und nennt sich abgekürzt „Wittener Kreis“. Insgesamt gehören ihm 65 Landesverbände der Gesundheitsselbsthilfe an, wie die Aids-hilfe NRW, die Multiple-Sklerose- Gesellschaft NRW, die Rheuma-Liga NRW oder auch die Landes-verbände der Suchtselbsthilfen (Guttempler-Gemeinschaft, Blaues Kreuz in der evangelischen Kirche, Spielsucht, Drogen etc.), aber auch die Landesverbände der Krebsselbsthilfen oder die Epilepsie-Selbsthilfen NRW. www.paritaet-nrw.org