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Bundesteilhabegesetz: BODYS lud zum Vortrag
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Bundesteilhabegesetz: BODYS lud zum Vortrag

Von Träumen, Hoffnungen und Enttäuschungen

Anlässlich der aktuellen Diskussionen um das Bundesteilhabegesetz (BTHG) lud das Bochumer Zentrum für Disability Studies (BODYS) am 25. Oktober zu einem Vortragsabend inklusive Webinar zum Thema "Bundesteilhabegesetz - Einführung und Bewertung" ein. 

Unter dem Titel "Träume, Hoffnungen und Enttäuschungen" gab Carl-Wilhelm Rößler, Jurist im Kompetenzzentrum Rheinland und Mitglied im Forum behinderter Jurist_innen, zunächst einen Überblick über die geplanten Regelungen, die vor allem das Recht der "Eingliederungshilfe" betreffen. In seiner Bewertung bezog Rößler klar Position: "Das Bundesteilhabegesetz ist nichts anderes als ein Spargesetz auf dem Rücken der Betroffenen, weil es nicht mehr um die Verbesserung der Teilhabe geht, sondern darum, die Kosten möglichst weit nach unten zu drücken."

Die beiden Jurist_innen Prof. Dr. Theresia Degener und Lukas Groß zeigten sich besorgt, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in dem Gesetzesentwurf in keinster Weise berücksichtigt wurde. Sie machten deutlich, dass es bei den Forderungen der Menschen mit Behinderungen nicht um Sonderrechte gehe. Mit dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, wie es in der Konvention in Artikel 19 verankert ist, sei kein neues Menschenrecht geschaffen worden, wohl aber ein neues Rechtsbewusstsein.

Unter dem Titel "Wer will das schon?" beleuchtete Nicole Andres abschließend die praktischen Konsequenzen des BTHG. Zugespitzt formulierte Andres: "Im Grunde genommen steht in diesem Gesetz doch Folgendes: All das mit der Selbstbestimmung und Teilhabe wollen wir, solange es nicht mehr kostet als zuvor. Der derzeitige Entwurf enthält gravierende Mängel, die von uns Betroffenen auf keinen Fall akzeptiert werden können."

Zu den Vorträgen und der Stellungnahme von BODYS: https://bodys.evh-bochum.de/

Nicole Andres/H.- Günter Heiden

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