Zum Wintersemester 2021/2022 schreibt die EvH RWL Deutschlandstipendien aus. Die Stipendien werden aus von der Hochschule eingeworbenen privaten Mitteln und aus öffentlichen Mitteln finanziert. Es werden - vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuweisung - bis zu fünf Stipendien in Höhe von je 300 Euro monatlich vergeben.
Mit dem Stipendium sollen besonders begabte Studierende, die hervorragende Leistungen in Studium oder Beruf erwarten lassen oder bereits erbracht haben, gefördert werden. Die Stipendiat_innen können zusätzlich zum Stipendium an einem freiwilligen Begleitprogramm der EvH RWL teilnehmen. Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch BAföG kombinierbar.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 2. August 2021 und endet am 23. August 2021 (Ausschlussfrist). Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen nur berücksichtigt werden, wenn alle für die Bewerbung notwendigen Unterlagen bis zum 23. August 2021 eingegangen sind. Bewerbungen für ein Stipendium sind schriftlich einzureichen. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular auf dem Postweg an:
EvH RWL,
Stichwort: „Deutschlandstipendium“,
Immanuel-Kant-Str. 18-20,
44803 Bochum
Mit dem Bewerbungsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:
Leistungsnachweis über die bislang erlangte Durchschnittsnote im Studium oder Kopie des Zeugnisses, das zur Studienaufnahme berechtigt und die erlangte Durchschnittsnote ausweist
Voraussetzung für eine Förderung ist die wirksame Immatrikulation am der EvH RWL.
Die Stipendien werden auf Grundlage einer Auswahlentscheidung der Auswahlkommission für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr, beginnend mit dem 1. September 2021, bewilligt. Der Auswahlkommission gehören ein Mitglied des Rektorats, ein_e hauptamtlich Lehrende_r, ein_e wissenschaftliche Mitarbeiter_in und eine Student_in an. Sie führt das Auswahlverfahren unter Beachtung der in § 2 StipG und § 4 der Ordnung über die Vergabe von Stipendien aus dem „Deutschlandstipendium“ an der EvH RWL durch. Die festgelegten Auswahlkriterien sind besondere Preise und Auszeichnungen, Berufstätigkeit und Praktika, Durchschnittsnote, Soziales und gesellschaftliches Engagement, besondere persönliche Umstände. Es wird eine Rangliste nach Punkten erstellt. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
Die Förderungshöchstdauer richtet sich nach der Regelstudienzeit und beträgt bis zu sechs Semester. Im Falle der Förderung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail-Adresse: graham@evh-bochum.de Telefonisch erhalten Sie Auskünfte unter der Rufnummer: 0234/36901-194