Der 32. Westdeutsche Betreuungsgerichtstag zum Thema "Unterstützte Entscheidungsfindung!? Wird das Betreuungsrecht jetzt erwachsen?" fand jetzt an der Evangelischen Hochschule statt. Die gesetzliche Vertretungsbefugnis in der rechtlichen Betreuung ist ein mächtiges Instrument. Nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz darf diese nur nachrangig und dann eingesetzt werden, wenn andere Möglichkeiten ausscheiden. Nach den Ergebnissen der jüngsten Studien zum Betreuungsrecht gelingt das aber unter den aktuellen Rahmenbedingungen nur bedingt.
Wie kann mehr unterstützte Entscheidungsfindung gelingen?
Der Frage, wie dennoch mehr unterstützte Entscheidungsfindung anstelle ersetzender Entscheidung gelingen kann, stellten sich die Teilnehmer_innen der Tagung. In den Arbeitsgruppen diskutierten Praktiker diese Herausforderung. Das ambulante Ethikkomitee Bochum und der diesjährige Preisträger des BGT-Förderpreises, der "Verein Mensch zuerst e.V.", präsentierten unter diesem Aspekt ihre Arbeit.
Die Reform der Eingliederungshilfe hat ebenfalls den Anspruch, die Selbstbestimmung der Betreuten zu stärken. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) kommen neue Anforderungen auf das Betreuungswesen zu. Dr. Andreas Jürgens, der durch seinen Betreuungsrechtskommentar bekannt ist, stellte die Reform vor. Georg Dodegge, Richter am Amtsgericht in Essen und Vorsitzender der überörtlichen Arbeitsgemeinschaft NRW (Ü-AG), widmete sich dem jüngsten Urteil zu Fixierungen.