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„Mädchen*arbeit inklusiv“: Vortrag der Fachstelle
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„Mädchen*arbeit inklusiv“: Vortrag der Fachstelle

BODYS lud jetzt zu einem Gastvortrag der Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit NRW unter dem Titel „Mädchen*arbeit inklusiv“ ein. Der Vortrag fand im Rahmen der Einführung in die UN-Behindertenrechtskonvention statt, einer Lehrveranstaltung im BA-Studiengang HP & IP von EvH-Prof. Dr. Theresia Degener und Franziska Witzmann.

Die Fachstelle Interkulturelle Mädchenarbeit NRW ist Ansprechpartnerin für Organisationen, Multiplikator_innen und Politik. Arbeitsfelder sind die Lobbyarbeit und Interessenvertretung für Mädchen und junge Frauen in NRW sowie praktische Mädchenarbeit (Empowerment und Aufklärung).

Die Fachstelle verfolgt mit ihrer Mädchen*arbeit inklusiv einen intersektionalen Ansatz, d.h., Mädchen werden mit all ihren Zuschreibungs- und Identitätsmerkmalen in den Blick genommen (wie Geschlecht, Behinderung, Fluchterfahrung, kultureller und religiöser Hintergrund, sexuelle Orientierung, Klasse) und ihre Marginalisierungserfahrungen als ein Zusammenwirken dieser Kategorien verstanden. Die Erfahrung zeigt, dass Mädchen mit Behinderungen oft zuerst als „behindert“ wahrgenommen und adressiert werden, bevor sie etwa auch als Mädchen mit Migrationshintergrund „gelesen“ werden.

Vorgestellt wurde das Diskussionspapier der Fachstelle, das die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für Mädchen mit Behinderungen fordert. Als drängendste Herausforderungen in Hinsicht auf behinderte Mädchen wurden darin reproduktive Gesundheit, Selbstbestimmung, Sichtbarkeit, Bildung, Schutz vor Gewalt und kulturelle Teilhabe identifiziert.

Die Studierenden wurden gefragt, wo sie besonderen Bedarf in Schutz und Förderung der Rechte behinderter Mädchen sehen und welche Erfahrungen sie selbst in ihrer Praxistätigkeit schon mit der UNBRK gemacht haben. Als vordringliche Themen nannten die Studierenden Empowerment und Förderung von Selbstbewusstsein, Gewaltprävention, den Umgang mit sozialen Medien (Stichwort Körpernormen) sowie barrierefreie und inklusive Unterstützungsstrukturen und auch Schutzstellen.

Hier wurde schnell klar, dass es zu wenige Schutzangebote gibt, u.a. weil in der Sozialgesetzgebung Zuständigkeiten nicht klar geregelt sind und nicht klar ist, ob Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe für die Finanzierung aufkommen muss. Hier braucht es eine Harmonisierung der Gesetzgebung. Das spannendste Ergebnis war aber sicherlich, dass die Studierenden erst im Studium mit der UNBRK bekannt wurden – weder in zuvor absolvierten FSJ oder (pädagogischen, pflegerischen, medizinischen) Berufsausbildungen habe dies eine Rolle gespielt.

Gerade die Bewusstseinsbildung über Rechte für Menschen mit Behinderungen und die Ausbildung der Fachkräfte sind so wichtig, weil sie die Menschen, mit denen sie arbeiten werden, dabei unterstützen können, ihre Rechte zu (er)kennen und vor allem auch einzufordern.

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