Prof. Dr. Florian Gerlach, Rechtsanwalt und Prorektor der EvH, hat sich jetzt im dpa-Interview zum Anspruch von Eltern auf einen Kita-Platz und ihrer Möglichkeit geäußert, Schadenersatz zu fordern. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus 2016: Eltern, die zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz für ihr Kleinkind bekommen und daher erst später arbeiten gehen können, haben grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz. Die verantwortliche Kommune muss dem Urteil zufolge aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet hat. "Einklagen können Eltern den Platz nur, wenn auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht", so Gerlach im dpa-Interview. Zahlreiche Zeitungen haben das Gespräch mit der Deutschen Presseagentur abgedruckt, zu finden unter folgenden Links:
http://www.mz-web.de/leben/kein-kita-platz--eltern-koennen-schadenersatz-einfordern-25395992