Wer sich bisher nicht ordnungsgemäß für das Sommersemester 2026 zurückgemeldet hat, kann dies noch innerhalb der Nachfrist bis spätestens 20. Februar 2026 erledigen.
Sollten Sie Ihr Studium im WS 2025/26 bis zum 28.02.2025 erfolgreich beenden, können Sie sich nicht mehr rückmelden und diese Informationen als gegenstandslos betrachten. Dies gilt auch, wenn Sie sich für das kommende Semester um einen Studienplatz der EvH beworben haben.
Bitte beachten Sie: Studierende, die innerhalb der oben genannten Nachfrist keine Zahlung tätigen, werden zum Semesterende (28.02.2026) offiziell aus der Liste der Studierenden gestrichen und erhalten einen Exmatrikulationsbescheid.