Menu
Rückmeldefrist bis zum 20.02. verlängert
Bild verkleinern

Rückmeldefrist bis zum 20.02. verlängert

Wer sich bisher nicht ordnungsgemäß für das Sommersemester 2026 zurückgemeldet hat, kann dies noch innerhalb der Nachfrist bis spätestens 20. Februar 2026 erledigen.

Was ist zu tun?

  • Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 375,00 Euro (Semesterbeitrag 355,00 Euro zuzüglich einer Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 Euro) bis zum 20.02.2026 auf das Konto der Evangelischen Hochschule Bochum:

    Sparkasse Bochum
    IBAN: DE91 4305 0001 0042 4334 33
    BIC: WELADED1BOC
    Verwendungszweck: Name, Matrikelnummer

  • Dies ist Voraussetzung für Ihre ordnungsgemäße Rückmeldung für das Sommersemester 2026.

Bitte beachten:

Sollten Sie Ihr Studium im WS 2025/26 bis zum 28.02.2025 erfolgreich beenden, können Sie sich nicht mehr rückmelden und diese Informationen als gegenstandslos betrachten. Dies gilt auch, wenn Sie sich für das kommende Semester um einen Studienplatz der EvH beworben haben.

Exmatrikulation bei Versäumnis:

Bitte beachten Sie: Studierende, die innerhalb der oben genannten Nachfrist keine Zahlung tätigen, werden zum Semesterende (28.02.2026) offiziell aus der Liste der Studierenden gestrichen und erhalten einen Exmatrikulationsbescheid.

Zurück