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Rückmeldefrist bis zum 30.07. verlängert
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Rückmeldefrist bis zum 30.07. verlängert

Wer sich bisher nicht ordnungsgemäß für das Wintersemester 2026/27 zurückgemeldet hat, kann dies noch innerhalb der Nachfrist bis spätestens 30. Juli 2026 erledigen.

Was ist zu tun?

  • Bitte überweisen Sie den Semesterbeitrag in Höhe von 393,00 Euro (Semesterbeitrag 373,00 Euro zuzüglich einer Säumnisgebühr in Höhe von 20,00 Euro) bis zum 30.07.2026 auf das Konto der Evangelischen Hochschule Bochum:

    Sparkasse Bochum
    IBAN: DE91 4305 0001 0042 4334 33
    BIC: WELADED1BOC
    Verwendungszweck: Name, Matrikelnummer

  • Dies ist Voraussetzung für Ihre ordnungsgemäße Rückmeldung für das Sommersemester 2026.

Bitte beachten:

Sollten Sie Ihr Studium im WS 2025/26 bis zum 28.02.2026 erfolgreich beenden, können Sie sich nicht mehr rückmelden und diese Informationen als gegenstandslos betrachten. Dies gilt auch, wenn Sie sich für das kommende Semester um einen Studienplatz der EvH beworben haben.

Exmatrikulation bei Versäumnis:

Bitte beachten Sie: Studierende, die innerhalb der oben genannten Nachfrist keine Zahlung tätigen, werden zum Semesterende (31.08.2026) offiziell aus der Liste der Studierenden gestrichen und erhalten einen Exmatrikulationsbescheid.

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