Zum Thema "Maßnahmen gegen Kindeswohlgefährdung in Bochum" hielt jetzt Peter Kraft vom Bochumer Jugendamt einen Vortrag vor EvH-Studierenden mit anschließender Diskussion.
Als Kinderschutzbeauftragter der Stadt Bochum begann er mit einer lebendigen Einführung in die Thematik Kindeswohl, auf der er die rechtlichen Grundlagen aufbaute. Von hier aus gab er Beispiele für die Eingriffspflicht des Jugendamtes und ging näher auf die Bedeutung des Wächteramtes ein.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit unerlässlich
Im System des Kinderschutzes sei eine interdisziplinäre Zusammenarbeit unerlässlich, wie Kraft betonte - und so hat die Stadt Bochum ein Hilfesystem mit allen Trägern entwickelt, das die Verfahrensabläufe im Verdachtsfall detailliert und sicher regelt, um ein Organisationsverschulden auszuschließen.
Im weiteren Verlauf des Vortrags charakterisierte der Referent Kindeswohlgefährdung und Unterschiede zwischen Vernachlässigung, physischer und psychischer Gewalt sowie sexuellem Missbrauch. Mit verschiedenen Beispielen wurde hier der operative Teil des Jugendamtes deutlich.
Kindernotruf über die Feuerwehrleitstelle
Eine Diskussion kam im Kontext institutioneller Gewalt auf - wie etwa Beschämung in Schulen. Dies dürfe nicht aus dem Blickfeld geraten. Im Bereich der sexuellen Gewalt sei zudem die Täterrückvorbeugung von besonderer Bedeutung.
Schlussendlich verwies der Vortragende auf den Kindernotruf, der in Bochum über die Feuerwehrleitstelle (Tel. 9105497) an 24 Stunden des Tages erreichbar ist.