In etlichen Fort- und Weiterbildungen der EvH RWL gibt es noch freie Plätze. Interessierte Fachkräfte können sich mit dem Weiterbildungsbüro in Verbindung setzen. Ansprechpartnerin ist Christiane von der Ruhr, erreichbar unter der Rufnummer 0234/97663230 oder über die E-Mail Adresse weiterbildung@evh-bochum.de
Weitere Informationen finden sich auf der Weiterbildungseite der Homepage der EvH über den Link: https://www.evh-bochum.de/weiterbilden.html
Weiterbildung zum/zur Schlaf- und Entspannungs-Pädagogen_in-Therapeuten_in:
Der Kurs findet berufsbegleitend in Blockveranstaltungen am Wochenende statt, beginnt am 5. Oktober 2018 und endet im Mai 2019. Mit Abschluss der Weiterbildung erwerben Fachkräfte im sozialen Bereich (Sozialarbeiter_innen, Sozialpädagogen_innen, Heilpädagogen_innen, Erzieher_innen) den Seminarleiterschein in Autogenem Training (AT) und Progressiver Muskelrelaxation (PMR) mit der Kassenanerkennung. Sie haben die Möglichkeit, ihre Präventionsleistungen direkt mit den Krankenkassen abzurechnen. Die Weiterbildung ist auch geeignet für Fachkräfte, die sich qualifizieren möchten für einen Hinzuverdienst im Rentenalter. Der Kurs findet in Kooperation mit dem Blauen-Kreuz-Diakonieverein statt, Anmeldungen werden noch entgegen genommen.
Weiterbildung zur/zum Psychosozialen Berater_in
In dieser Weiterbildung werden die psychotherapeutischen Methoden der Gesprächsführung, aus Personzentrierter Therapie, Gestalttherapie, Systemischen Verfahren und der Psychoanalyse eingeübt und für die spezifischen Beratungsprozesse in den psychosozialen Arbeitsfeldern modifiziert. Es handelt sich also um einen "Trainingskurs", in welchem das praktische Handeln erprobt wird, vor dem Hintergrund eines bereits vorhandenen Theoriestudiums. Der rechtliche Rahmen für dieses professionelle Handeln wird ebenso vermittelt. Das "Methodentraining" wird durch eine regelmäßige Supervision begleitet und vertieft. Die Weiterbildung schließt mit einem Hochschulzertifikat ab und richtet sich an Fachkräfte im Sozialen Bereich mit Hochschulabschluss. Die Dauer der Praxiserfahrung spielt keine Rolle. Berufserfahre Bewerber ohne Hochschulabschluss können durch eine Einzelfallprüfung zugelassen werden. Anmeldungen werden noch entgegen genommen.
Weiterbildung zur/zum Systemischen Berater_in
Am 11. Februar 2019 startet das nächste Modul I der Weiterbildung Systemische Beratung und Therapie mit der Einführungsveranstaltung von 14.30 bis 16.30 Uhr an der EvH RWL. Die Weiterbildung richtet sich an Fachkräfte in der Sozialen Arbeit, Pädagogik und Pflege sowie an Fachkräfte aus weiteren humanwissenschaftlichen Bereichen, die in unterschiedlichen Kontexten Beratung und Therapie durchführen. Die Teilnehmenden erarbeiten im Rahmen der Weiterbildung ein für ihr Arbeitsfeld anwendbares Beratungskonzept. Durch das Anwenden systemischer Methoden werden Zusammenhänge und Wirkungen von Beziehungssystemen verständlich und nachvollziebar. Die maximale Zahl der Teilnehmenden beträgt 18, sodass eine intensive Begleitung und Reflektion der eigenen professionellen Arbeit in diesem Kurs möglich ist. Anmeldeschluss ist der 10. Januar 2019.
Rechtliche Grundlagen des Nachzugs von Ausändern zur Familienzusammenführung
Tagesveranstaltung am 26. Oktober 2018: Ob ein in der Bundesrepublik Deutschland gestellter Asylantrag auch in Deutschland geprüft wird, richtet sich unter anderem nach der Dublin-III-Verordnung (VO (EU) 604/2013). In dieser Verordnung haben die Mitgliedstaaten der EU sowie die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen Kriterien festgelegt, nach denen zu bestimmen ist, welcher Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist. Grundsätzlich ist der Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig, dessen Land-, See- oder Luftgrenze eine schutzsuchende Person, aus einem Drittstaat kommend, als erstes überschritten hat. Ist Deutschland nach den Regelungen der Verordnung nicht zuständig, lehnt das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig ab und ordnet die Abschiebung in den zuständigen Staat an. Wie die Verordnung im Einzelnen aufgebaut ist und wie sie in der Praxis umgesetzt wird, soll in diesem Seminar beleuchtet werden. Im besonderen Fokus wird dabei stehen, unter welchen Voraussetzungen von der Anwendung der Verordnung abgesehen wird und welche Veränderungen zukünftig geplant sind. Die Fortbildung richtet sich an haupt und ehrenamtliche Berater_innen, die mit Flüchtlingen arbeiten. Anmeldeschluss ist der 12. Oktober 2018.
Das Dublin Verfahren
Tagesveranstaltung am 16. November 2018: Ob ein in der Bundesrepublik Deutschland gestellter Asylantrag auch in Deutschland geprüft wird, richtet sich unter anderem nach der Dublin-III-Verordnung (VO (EU) 604/2013). Grundsätzlich ist der Mitgliedstaat für die Prüfung des Asylverfahrens zuständig, dessen Land-, See- oder Luftgrenze eine schutzsuchende Person, aus einem Drittstaat kommend, als erstes überschritten hat. Ist Deutschland nach den Regelungen der Verordnung nicht zuständig, lehnt das Bundesamt den Asylantrag als unzulässig ab und ordnet die Abschiebung in den zuständigen Staat an. Die Fortbildung informiert, wie die Verordnung im Einzelnen aufgebaut ist und wie sie in der Praxis umgesetzt wird. Im besonderen Fokus wird dabei stehen, unter welchen Voraussetzungen von der Anwendung der Verordnung abgesehen wird und welche Veränderungen zukünftig geplant sind. Die Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Berater_innen, die mit Flüchtlingen arbeiten. Anmeldeschluss ist der 29. Oktober 2018.
Ausbildungsförgerung für Geflüchtete (§ 59 SGB III/ §132 SGB III) - Herausforderungen, Fallstricke und Lösungsansätze aus der Praxis
Tagesveranstaltung am 9. November 2018: Junge Menschen mit Fluchthintergrund verfolgen sehr häufig das Ziel einer betrieblichen Berufsausbildung. Eine Ausbildung kann helfen, unabhängig vom Aufenthaltstitel ein mehrjähriges oder dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erlangen. Ein staatlich anerkannter Beruf ermöglicht jungen Geflüchteten berufliche Perspektiven in Deutschland und auch weltweit und ist Grundlage für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt. Im Rahmen des Seminars werden die Förderinstrumente der Agentur für Arbeit vorgestellt, damit junge Menschen den Weg in die Ausbildung schaffen können. Die Fördervoraussetzungen hängen ab von der "Bleibeperspektive", dem jeweiligen Herkunftsland und dem Aufenthaltsstatus und müssen im Einzelfall durch die Agentur für Arbeit oder ggf. das Jobcenter geprüft werden. Die Referentin berichtet von Erfahrungswerten aus der Praxis in der Berufsberatung. Die Teilnehmenden sollen dabei eigene Arbeitserfahrungen und Fallbeispiele einbringen. Die Fortbildung richtet sich an haupt- und ehrenamtlich Berater_innen, die mit Flüchtlingen arbeiten. Anmeldeschluss ist der 17. Oktober 2018.
Der geduldete Aufenthalt
Tagesveranstaltung am 30. November 2018: Die ausländerrechtliche Duldung ist ihrer gesetzlichen Konzeption nach als Aussetzung der Abschiebung definiert. Sie dient als Nachweis, dass der Aufenthalt des Ausländers der Ausländerbehörde bekannt ist und von ihr vorübergehend hingenommen wird. In der Praxis dient die immer wieder verlängerte Duldung als Ersatz für einen Aufenthaltstitel. Insbesondere mit der durch das Integrationsgesetz geschaffenen Ausbildungsduldung wird die Duldung als Aufenthaltsrecht "zweiter Klasse" zweckentfremdet. Weil der geduldete Aufenthalt mit massiven Einschränkungen und großer aufenthaltsrechtlicher Unsicherheit verbunden ist, bedarf es solider Kenntnisse über seine Rechtsgrundlagen und die Möglichkeiten seiner Legalisierung. Die Fortbildung richtet sich an Haupt- und ehrenamtliche Berater_innen, die mit Flüchtlingen arbeiten/zu tun haben (Mitarbeiter_innen von Jugendämtern und sozialen Diensten, Frauenhäusern, Beratungsstellen sowie Vormünder_innen, Betreuer_innen; weitere Interessent_innen). Anmeldeschluss ist der 16. November 2018.
Wie viel Bindung braucht das Kind? oder Was macht Kinder in der KiTa sozial kompetent und emotional stabil?
Zweitagesveranstaltung am 13. und 14. Februar 2019: Die Erfahrung zeigt, dass viele pädagogische Fachkräfte unsicher sind, welche Form von Nähe und Zuwendung ein Kind in der Kita braucht, damit es sich gut entwickeln kann. Gerade die Betreuung von Kindern im U3-Bereich und der Ausbau der Betreuungszeiten allgemein stellt Fachkräfte in der Kita vor diese Fragen. Die frühen Beziehungserfahrungen verankern sich tief in der kindlichen Persönlichkeit und beeinflussen in hohem Maße die weitere Entwicklung. Die sogenannte sichere Bindung führt zu Verhaltensweisen, die von gutem Selbstvertrauen und hoher sozialer Kompetenz zeugen. Fest steht, das pädagogische Fachpersonal hat den Anspruch, Kinder in ihrer Entwicklung gut zu begleiten. Das Ziel ist, mit Kindern professionell so umzugehen, dass die emotionale Verfügbarkeit der pädagogischen Fachkräfte genau das richtige Maß trifft. In diesem Seminar wird sehr konkret daran gearbeitet, womit dieses richtige Maß an feinfühliger Beziehung entstehen kann. Feinfühlige Beziehungsgestaltung kann mit dem Konzept des Video-Home-Trainings sehr gut veranschaulicht werden. Diese zweitägige Veranstaltung ist darauf ausgelegt, konkrete Antworten auf die obigen Fragen zu geben. Mit interaktiven Vorträgen, Praxisbeispielen, kurzen Übungen der Teilnehmer_innen mit Videoaufnahmen und ressourcenorientierter Analyse wird praxisnah gearbeitet. Die Fortbildung richtet sich an pädagogische Fachkräfte aus Kitas, Fachberatungen, Lehrkräfte aus der Erzieher_innenausbildung, Leitungskräfte aus Kitas, pädagogische Fachkräfte aus der stationären Arbeit. Anmeldeschluss ist der 18. Januar 2019.