Zur Anhörung zum "Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz" (GKV-IPReG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 17. Juni 2020 erklärte Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: "Es wäre ignorant und fahrlässig, das Gesetz so zu verabschieden, wie es vorliegt."
Seit Monaten liefen Menschen mit Behinderung und ihre Verbände Sturm gegen den Plan von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das Wunsch- und Wahlrecht von Intensivpflege-Patient_innen auszuhebeln. Zukünftig soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MdK) darüber entscheiden können, ob Menschen die beatmet werden müssen, im Zweifel gegen ihren Willen in stationäre Einrichtungen verlegt werden. Die Kassen aber seien nicht neutral in ihrer Beurteilung, da sie als Kostenträger ein Interesse an einer finanziell günstigeren Versorgung im Pflegeheim hätten, so Rüffer.
Dieser Erklärung schloss sich auch EvH-Prof. Dr. Theresia Degener an, ehemals Vorsitzende des UN BRK-Ausschusses: Weder mit Artikel 25 UN BRK - diskriminierungsfreie allgemeine und behinderungsspezifische Gesundheitsversorgung - noch mit Art. 26 UN BRK - inklusive und selbstbestimmte Rehabilitation - noch mit Art. 19 UN BRK - Selbstbestimmt Leben im inklusiven Sozialraum - sei der Gesetzentwurf GKV-IPReG vereinbar. "Die Corona-Pandemie hat zudem gezeigt, dass stationäre Wohneinrichtungen nicht nur keine Schonräume sind - sie können in Pandemiezeiten zu Todesfallen werden," betonte Degener.
Die Erklärung in ihrer gesamten Länge lesen Sie im anhängenden Dokument: