Wenn Sie sich für einen oder mehrere Bachelor-Studiengänge (über DoSV) beworben haben:
Die Ablehnungsbescheide werden von Hochschulstart erstellt und am Ende des Verfahrens bereitgestellt. Bleiben Studienplätze nach Ende der Koordinierungsphase unbesetzt, hat die Hochschule die Möglichkeit, diese Plätze anschließend im Rahmen des Koordinierten Nachrückens zu vergeben. Sie müssen hierfür die Teilnahme am koordinierten Nachrückverfahren erklären. Sie erhalten eine E-Mail mit dem Betreff „Wichtiger Hinweis zum Koordinierten Nachrücken“. Diese E-Mail enthält einen Link, über den Sie die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken bestätigen können (Achtung: Dieser Link ist nur 72 Std. gültig). Alternativ können Sie im Bewerbungsportal für das Dialogorientierte Serviceverfahren auf der Seite „Meine Bewerbungen“ die Teilnahme über ein entsprechendes Aktions-Icon erklären.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022 von Andreas Beckmann.