Das Praktikum muss in voller Länge vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden. Frist ist hierbei der Beginn des Semesters, zu welchem Sie das Studium aufnehmen möchten (= 01.03. zum Sommersemester und = 01.09. zum Wintersemester). Sonstige Zeiten (Erziehungszeiten, einschlägige Ausbildungs- und Berufszeiten, FOS-Praktikum, Freiwilligendienste) werden als Vorpraktikum angerechnet. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Zuletzt aktualisiert am 17.03.2023 von Andreas Beckmann.