Bewerber_innen erhalten keinen postalischen Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid.
Der entsprechende Bescheid (Zulassungsbescheid oder Ablehnungsbescheid) ist als pdf-Dokument im Onlinebewerbungsportal hinterlegt. Einen Ablehnungsbescheid sollten Sie ausdrucken und aufheben (ggf. zur Vorlage bei der Familienkasse oder anderen Behörden).
Für das Wintersemester werden die Zulassungsbescheide i.d.R. Ende Juli und zum Sommersemester Ende Januar im e-Campus bereitgestellt.
Zuletzt aktualisiert am 26.10.2022 von Andreas Beckmann.