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Erasmus+ für Hochschulpersonal
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Erasmus + für Hochschulpersonal

Erasmus+ bietet Ihnen als Hochschulpersonal zwei Möglichkeiten:

  • Die Förderung von Lehrenden zu Unterrichtszwecken
  • Die Förderung von Lehrenden und weiterem Personal zu Fort- und Weiterbildungszwecken

 

Lehrendenmobilität / Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

Durch Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen stärken Lehrende die internationalen Kooperationen, erhalten neue Anregungen und knüpfen bzw. festigen Kontakte. Sie tragen dazu bei, die europäische Dimension der einladenden Hochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sowie die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen (vier Stunden bei einer Kombination von Lehre und Fortbildung). Es können alle Lehrenden, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende gefördert werden. Beispiele durchgeführter Mobilitäten von Lehrenden der EvH sind im Intranet zu finden.
 
Auch möglich ist die Einladung von ausländischem Unternehmenspersonal zu Lehrzwecken an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zu stärken.

Im Rahmen der Mobilität mit Partnerländern können an der EvH RWL derzeit auch Lehraufenthalte an der University of the Western Cape, Südafrika, gefördert werden.

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Sowohl Lehrende als auch Mitarbeitende der Verwaltung können im Rahmen von Erasmus+ an Fort- und Weiterbildungsangeboten an (Partner-)hochschulen oder anderen Einrichtungen teilnehmen und sich so beruflich weiter qualifizieren. Mögliche Formate können Hospitationen, „Job Shadowing“, Teilnahme an „International Staff Weeks“, Workshops, Seminaren oder Sprachkursen sein. Sie haben das Ziel, Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort zu gewähren sowie einen fachlichen und persönlichen Austausch mit Kolleg_innen im Ausland zu begründen. Das Kennenlernen von ausländischen Hochschulsystemen und Unternehmensstrukturen trägt zur Internationalisierung der eigenen Hochschule bei. Beispiele von Mobilitäten von Mitarbeitenden der EvH sowie Adressen von Anbietenden sind im Intranet zu finden.

Voraussetzungen:

  • Die beteiligten Hochschulen müssen einen Erasmus + Vertrag (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen haben, in dem Personalmobilität vorgesehen ist. STT ist auch ohne Vertrag mit den anbietenden Einrichtungen der Maßnahmen möglich.
  • Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage (ohne Reisezeiten) und höchstens zwei Monate. An der EvH RWL werden i.d.R. einwöchige Aufenthalte gefördert.

Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten nach einem festgesetzten Schlüssel nach Entfernungskilometern bzw. Tagessätzen. Diese sind nach drei Ländergruppen gestaffelt (140/160/180 €/Tag). Die Berechnung kann auf der u.a. Webseite der NA DAAD nachvollzogen werden. Der Unterschied zu den realen Kosten (positiv oder negativ) muss ggfs. über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Zur Förderung des nachhaltigen Reisens werden ein erhöhter Reisekostenzuschuss gezahlt und bis zu vier zusätzliche Reisetage anerkannt.
  • Bei Behinderung oder chronischer Krankheit ist ein Langantrag zur Übernahme der Realkosten bei der NA DAAD möglich.

Durchführung:

  • Anmeldung des Interesses im International Office möglichst zum 31.05. für das nächste Hochschuljahr (Formular im Intranet)
  • Kontaktaufnahme mit der Partnerhochschule, entweder direkt mit Lehrenden oder mit dem International Office (STA) bzw. der Fortbildungseinrichtung (STT), Abklären der Wünsche und Möglichkeiten, Einholen eines Einladungsschreibens
  • Beantragung einer Dienstreise und falls nötig einer A1 Bescheinigung mindestens vier Wochen vor der Reise
  • Erstellen einer Mobilitätsvereinbarung mit der empfangenden Einrichtung (Mobility Agreement for Teaching /Training)
  • Bei Zusage: Zuwendungsvereinbarung
  • Eigenständige Organisation der Reise
  • Die Mobilität wird durch das International Office in das Verwaltungsprogramm der EU eingetragen. Von dort wird automatisch per E-Mail ein Online-Bericht angefordert.
  • Zusätzlich sind folgende Unterlagen innerhalb eines Monats nach der Rückkehr im International Office einzureichen: Bescheinigung der Gasteinrichtung, Berichtsformular der EvH (im Intranet) und ggf. Bericht und Foto für die Webseite.

Im Intranet finden Sie zur weiteren Information die benötigten Formulare, Adressen von Anbietenden sowie Erfahrungsberichte von Kolleg_innen.

Weitere Informationen für Hochschulpersonal bei der Nationalen Agentur: https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-hochschulpersonal/de/

Plattform für ‚International Staff Weeks‘: http://staffmobility.eu/

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