Erasmus+ für Studierende
Erasmus+ bietet Studierenden vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln:
Studiensemester oder Praktikum im Ausland
- 2-12 Monate Aufenthalt
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
- Zahlung eines nach drei Ländergruppen gestaffelten Zuschusses (Studium: 490 / 540 / 600 Euro monatlich, Praktikum: 640 / 690 / 750 Euro monatlich)
- Online Sprachförderung
- Zusatzförderung von Studierenden mit Behinderung (ab GdB 20) oder chronischer Krankheit, von Erstakademiker_innen und erwerbstätigen Studierenden (250 Euro monatlich) oder Teilnehmenden mit Kindern
- Förderung von nachhaltigem Reisen (50 Euro Zuschuss, Anerkennung von bis zu vier Reisetagen)
- Voraussetzung: Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule bzw. zwischen Hochschule, Praktikumsstelle und Teilnehmenden.
Blended Mobility
Jede Mobilität kann im blended-Format durchgeführt werden, d. h. in einer Kombination aus physischem Auslandsaufenthalt und virtuellen Komponenten. ‚Blended mobility‘ ist auch als Kurzzeitmobilität von 5-30 Tagen möglich, wenn ein regulärer physischer Auslandsaufenthalt nicht zustande kommen kann. Ein besonderes Format dafür ist ein Blended Intensive Programmes (BIP), das von mindestens drei europäischen Hochschule gemeinsam veranstaltet wird.
Mobilität mit Partnerländern
Einzelne Förderungen sind nun auch bei Aufenthalten in außereuropäischen Ländern möglich. Dies bietet die EvH Bochum vorrangig für ein Auslandssemester an der University of the Western Cape, Südafrika, an.
Graduiertenpraktikum
Gute Aussichten für Absolvierende: Ein Praktikum von 2-12 Monaten ist auch noch innerhalb des ersten Jahres nach dem Studienabschluss möglich.
Studierende mit geringeren Chancen
Um die Beteiligung von bisher weniger beteiligten Gruppen im Erasmus+-Programm zu fördern, erhalten folgende Studierende ein monatliches Top up von 250 Euro (bei Langzeitprogrammen) bzw. 100 Euro/150 Euro bei Kurzaufenthalten:
- Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) und chronisch Kranke. Bei größerem Bedarf, wie z. B. persönlicher Assistenz, können Sie über die Hochschule einen Antrag beim DAAD auf Übernahme Ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten stellen. Ein solcher Antrag kann auch für eine vorbereitende Reise gestellt werden.
- Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern reisen. Auch Sie können einen Realkostenantrag stellen und eine vorbereitende Reise beantragen.
- Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d. h. deren beide Elternteile keine akademische Ausbildung haben.
- Studierende, die erwerbstätig sind, um das Studium finanzieren zu können, mit einem monatlichen Einkommen zwischen 250 und 850 Euro.
Versicherungsschutz
Als Studierende müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie ausreichend versichert sind (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung). Über das ERASMUS+ Programm besteht keinerlei Versicherungsschutz. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gruppenversicherung über den DAAD.
Durchführung
- Melden Sie sich zur Beratung im International Office
- Laden Sie in einem App Store die Erasmus+ App herunter (Anleitung)
- Bewerben Sie sich an einer Partnerhochschule bzw. einer Praxiseinrichtung
- Erstellen Sie eine Lernvereinbarung (Learning Agreement)
- Bewerben Sie sich um das Erasmus+ Stipendium im International Office jährlich 1. März oder 1. September (international: 1. Juni) und nutzen Sie hierfür dieses Antragsformular (*Sie benötigen den Acrobat-Reader)
- Bei Zusage: Zuwendungsvereinbarung, EU-Online-Sprachtest
- Innerhalb eines Monats nach der Rückkehr: Einreichen von Nachweisen und Berichten online und im International Office.
Auf der E-Learning-Plattform finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsprozesses im Kursbereich International Office / Programm Erasmus+.
Weitere Informationen bei der Nationalen Agentur:
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