Im Prinzip ist dies möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass alle Veranstaltungen nur im Jahresrhythmus, d.h. jedes 2. Semester, angeboten werden. Bei den Modulen, die über zwei Semester gehen, ist überdies zu beachten, dass die Reihenfolge, wie diese studiert werden können, nicht immer beliebig ist, weil die Seminare aufeinander aufbauen. Unter formalem Gesichtspunkt ist zu beachten, dass die maximale Studiendauer für den Masterstudiengang in unserer Prüfungsordnung (§16 Abs. 3) auf sieben Fachsemester festgelegt ist. Diese Dauer sollte daher möglichst nicht überschritten werden, sofern keine wichtigen Gründe (z.B. Mutterschaft oder längere Erkrankung) dagegen sprechen. Zudem ist es grundsätzlich möglich, dass Studium in Teilzeit zu absolvieren. Ein Wechsel vom Vollzeitstudium in ein Teilzeitstudium (und umgekehrt) ist jährlich möglich.
Zuletzt aktualisiert am 23.03.2023 von ContaoAdministrator // Beckmann.