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Kann ich eine Prüfungsanmeldung zurücknehmen bzw. von der zugelassenen Prüfung aus medizinischen oder sonstigen Gründen zurücktreten?
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Kann ich eine Prüfungsanmeldung zurücknehmen bzw. von der zugelassenen Prüfung aus medizinischen oder sonstigen Gründen zurücktreten?

1. Rücknahme der Prüfungsanmeldung während des Prüfungsanmeldezeitraumes

Innerhalb der Prüfungsanmeldezeit können sie Prüfungsanmeldungen jederzeit wieder online im eCampus zurücknehmen.

2. Rücktritt von der zugelassenen Prüfung ohne Grund

Per E-Mail erhalten Sie die Prüfungszulassung mit den Prüfer_innen sowie die Frist für einen Rücktritt. Um einen Rücktritt von der Prüfung zu erklären ist der Vordruck der EvH zu nutzen. Das Formular dafür finden Sie nur in dem Formular-Serviceschrank vor dem Studierendenservice/ Prüfungsamt. Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Prüfungsamt innerhalb der festgesetzten Frist abzugeben.

3. Rücktritt von der zugelassenen Prüfung mit Grund

Nach Ablauf der Frist von Punkt 2 ist ein Rücktritt von der Prüfung aus triftigen Gründen jederzeit vor Beginn der Prüfung möglich. Das Formular steht nur als Download auf der Serviceseite des Studierendenservices und des Prüfungsamtes zur Verfügung. Diesem Antrag sind Belege und Nachweise beizufügen, aus denen sich der Rücktrittsgrund ergibt, z.B. ärztliches Attest, Sterbeurkunde bei Todesfall etc.

  •  Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht Sie sind spätestens am Tag der Prüfung zu bescheinigen und müssen spätestens am dritten Tag nach Prüfungstermin dem Prüfungsamt vorliegen.

Zusätzlich zu beachten bei:

  • Abbruch einer bereits begonnenen Prüfung:

Beim Abbruch einer bereits begonnenen Prüfung sind die Anforderungen strenger. Das ärztliche Attest muss den Hinweis enthalten, dass die Erkrankung erst während der Prüfung aufgetreten ist und für den Prüfling nicht vorhersehbar war. Es ist noch am Prüfungstag auszustellen.

  • Abbruch innerhalb der Bearbeitung einer Hausarbeit:

Der Grund für den Rücktritt muss unverzüglich beantragt werden. Das ärztliche Attest muss den Hinweis enthalten, dass eine Prüfungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum bestehen muss. Über den Antrag auf Rücktritt entscheidet der Prüfungsausschuss.

Beachten Sie bitte:

Bei Neuanmeldung der Prüfungsleistung einer Hausarbeit darf das bisherige Thema nicht noch einmal verwendet werden!

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Zuletzt aktualisiert am 22.05.2017 von ContaoAdministrator // Beckmann.

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