Wird eine Prüfung unentschuldigt nicht angetreten, gilt diese als „nicht bestanden“. Sie wird mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und als Fehlversuch auf die Anzahl der Wiederholungsprüfungen angerechnet.
Zuletzt aktualisiert am 22.05.2017 von ContaoAdministrator // Beckmann.