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Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung oder zu einem festgesetzten Prüfungstermin nicht erscheine bzw. eine Hausarbeit nicht fristgerecht einreiche?
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Was passiert, wenn ich zu einer Prüfung oder zu einem festgesetzten Prüfungstermin nicht erscheine bzw. eine Hausarbeit nicht fristgerecht einreiche?

Wird eine Prüfung unentschuldigt nicht angetreten, gilt diese als „nicht bestanden“. Sie wird mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet und als Fehlversuch auf die Anzahl der Wiederholungsprüfungen angerechnet.

Zuletzt aktualisiert am 22.05.2017 von ContaoAdministrator // Beckmann.

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