Eine Beurlaubung ist auf Antrag möglich, wenn ein wichtiger Grund (z.B. Krankheit, Elternzeit) nachgewiesen wird. Anträge finden Sie auf der Homepage oder im Studierendensekretariat. Der Antrag muss grundsätzlich innerhalb der Rückmeldefrist gestellt werden.
ACHTUNG: Eine Beurlaubung im 1. Semester ist ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am 16.10.2014 von ContaoAdministrator // Beckmann.