Nachweis des Krankenversicherungsstatus
Für Studierende besteht grundsätzlich eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hochschulen und Krankenkassen tauschen die erforderlichen Daten im Rahmen eines elektronischen Meldeverfahrens aus, § 199a SGB V.
Nähere Informationen zur studentischen Krankenversicherung finden Sie hier.
Informationen für Bewerber_innen:
Spätestens zur Einschreibung muss der EvH RWL eine elektronische Meldung Ihrer Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus (versichert / nicht versicherungspflichtig) vorliegen.
Die Meldung wird seit dem 01.01.2022 digital durch Ihre Krankenversicherung übermittelt. Kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre Krankenkasse, damit diese die Meldung rechtzeitig veranlassen kann.
Teilen Sie Ihrer Krankenkasse die Absendenummer der EvH RWL mit: H0002624
Die Absendenummer benötigt die Krankenkasse, um Ihren Versicherungsstatus zu melden.
Falls Sie privat versichert sind, fordern Sie die Meldung über den Versicherungsstatus bitte bei einer gesetzlichen Krankenkasse an.
Wenn Sie das 30. Lebensjahr vollendet haben, ist eine Meldung nicht erforderlich.
Achtung: Liegt keine Meldung über den Versicherungsstatus vor, erfolgt keine Einschreibung!
Informationen für Studierende:
Auch im weiteren Verlauf des Studiums erfolgt der Datenaustausch zwischen den Krankenkassen und der EvH RWL automatisiert und elektronisch über das Studierenden-Meldeverfahren (SMV).
Folgende Meldepflichten gem. § 199a SGB V haben die Krankenkassen:
Folgende Meldepflichten gem. § 199a SGB V haben die Hochschulen:
Ende des Studiums
Zuletzt aktualisiert am 25.01.2022 von Andreas Beckmann.