29.10.2025 / Ort: Auditorium der EvH Bochum
Prof. Dr. Carola Kuhlmann von der EvH Bochum beleutet in ihrem öffentlichen Vortrag am 29.10.2025 die „Jugendfürsorge im Nationalsozialismus – Sozialrassistische Deutung von Verhaltensauffälligkeiten und ihre Auswirkungen auf die Praxis der Heimerziehung“. Die Veranstaltung findet im Rahmen der Ringvorlesung „Soziale Arbeit und Nationalsozialismus. Erinnern. Reflektieren. Positionieren.“
Information und Anmeldung:
Die Ringvorlesung ist hochschulübergreifend und hybrid organisiert. Die Vorlesungen finden jeweils mittwochs, 18:00-20:00 Uhr (c.t.) als Präsenzveranstaltungen an einem der vier beteiligten Hochschulstandorte statt und werden für die anderen Standorte und weitere Interessierte über Zoom gestreamt.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist aber notwendig.
Die angemeldeten Teilnehmenden erhalten eine Woche vor dem Termin eine Erinnerungsmail mit Infos zum Thema inkl. Zoomlink.
Hintergrund:
Im Jahr 2025 jährt sich das Ende des Nationalsozialismus zum 80. Mal. Die Ringvorlesung, ins Leben gerufen von der Hochschule Niederrhein, erinnert an die Verstrickung Sozialer Arbeit in das Herrschaftssystem des NS-Staates und an ihre Beteiligung an den Menschheitsverbrechen des Nationalsozialismus.
Über den Vortrag:
Wie schon vor 1933 und auch heute noch waren und sind die Herkunftsfamilien von Kindern und Jugendlichen in der Heimerziehung geprägt durch Armut und Gewalt. In der rassenhygienischen Deutung der Nationalsozialisten war die Ursache für abweichendes Verhalten und „Unerziehbarkeit“ im Wesentlichen eine erbliche „Minderwertigkeit“. Im Gegenteil dazu war eine „erfolgreiche“ Erziehung zu Gehorsamkeit und politischer Linientreue Nachweis einer „Erbgesundheit“. Die Nationalsozialisten versuchten einerseits diese „erbgesunden“ Minderjährigen in eigenen Jugendheimstätten der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) unterzubringen, andererseits sollten die „erbkranken“ den konfessionellen Anstalten überlassen werden. Den „moralisch schwachsinnigen“ Kindern und Jugendlichen drohten ab 1933 Zwangssterilisationen und den „unerziehbaren“ ab 1940 eine Unterbringung in einem Jugendkonzentrations- oder und „Arbeistbummelantenlagern“.„Nicht-arische“ und behinderte Kinder und Jugendliche wurden in Euthanasieanstalten und Vernichtungslagern ermordet. Welche Konsequenzen sollten wir aus der NS-Geschichte für diesen Bereich heute ziehen?