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Ringvorlesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021
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Ringvorlesung zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021

20.06.2022 / Ort: Raum 103

Am Montag, 25. April, startete eine EvH-Ringvorlesung zum Thema "Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 (SGB VIII-Reform) - Rechtliche, fachwissenschaftliche und praktische Herausforderungen". Gleich zum Auftakt waren rund 100 Interessierte in der Aula erschienen, 30 hatten sich digital dazu geschaltet. Die Ringvorlesung wird immer montags von 16.15 bis 17.45 Uhr von einer Gruppe EvH-Lehrender durchgeführt, die zu den zentralen Themen der Reform jeweils Beiträge zur rechtlichen und fachwissenschaftlichen Einordnung sowie zur Bedeutung für die Praxis anbieten. Insbesondere zur Praxisrelevanz werden Partner_innen der Hochschule aus der pädagogischen Praxis eingebunden. Am 25. April ging es zunächst um die Hintergründe und eine Übersicht der Reform. EvH-Prof. Dr. Dirk Nüsken leitete mit einem kurzen historischen Rückblick zur Entwicklung des Jugendhilferechts in Deutschland und den damit verbundenen fachlichen Entwicklungen ein. Prof. Dr. Florian Gerlach gab im Anschluss einen Überblick über die Entstehungsgeschichte und die wesentlichen Themen der Reform, bevor Prof. Dr. Susanne von Hehl die jugendhilfepolitischen Hintergründe und Dimensionen der Reform beleuchtete.

https://www.youtube.com/watch?v=yH2w7SNYer8&list=PLwhRzF9H0ejRhNfq1YzYkORpjuKKqn144&index=1

Die zweite Vorlesung beschäftigte sich am Montag, 2. Mai, von 16.15 bis 17.45 Uhr in der Aula mit dem Schwerpunkt des Kinder- und Jugendschutzes, zu dem Prof. Dr. Brigitta Goldberg und Prof. Dr. Dirk Nüsken Einordnungen vornahmen. Peter Kraft vom Jugendamt Bochum nahm die Praxisperspektive in den Blick. Weiterhin wurden die kinderschutzrelevanten Themen Betriebserlaubnisverfahren und Auslandshilfen von Prof. Dr. Florian Gerlach und Prof. Dr. Holger Wendelin beleuchtet.

https://www.youtube.com/watch?v=0D26oiticDU&list=PLwhRzF9H0ejRhNfq1YzYkORpjuKKqn144&index=2

Die dritte Vorlesung fand am Montag, 16. Mai 2022, ebenfalls von 16.15 bis 17.45 Uhr statt. Das Thema: Stärkung von jungen Menschen in Pflegefamilien und stationären Einrichtungen. Referent_innen an diesem Nachmittag waren Prof. Dr. Brigitta Goldberg und Prof. Dr. Florian Gerlach (Recht), Prof. Dr. Dirk Nüsken (Fachwissenschaft) und aus der Praxis Kai Matzek (VSE NRW, Netzwerk Pflegefamilien).

https://www.youtube.com/watch?v=6RuErY-TkO0&list=PLwhRzF9H0ejRhNfq1YzYkORpjuKKqn144&index=3

In der vierten Vorlesung am Montag, 30. Mai 2022, stand das Thema "Hilfen aus einer Hand" im Vordergrund. Vortragende waren für den Bereich Recht Prof. Dr. Florian Gerlach, für die Fachwissenschaft Prof. Dr. Carola Kuhlmann und aus der Praxis Prof. Dr. Karin Tiesmeyer (Projekt BeWEGt Bonn), Stefan Benning (Jugendamt) und Corinna Bell (Case Management). Hierbei wurde die sogenannte „Inklusive Lösung“ des Gesetzes in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Diese verfolgt gleichzeitig das Ziel, „Hilfen aus einer Hand“ für Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu realisieren.

Welche rechtspolitischen Hindergründe hinter dieser Entscheidung stehen und welche Bedeutung den „Verfahrenslotsen“ zukommt, erläuterte Prof. Dr. Florian Gerlach. Prof. Dr. Carola Kuhlmann nahm Fragen in den Blick, die sich daraus aus fachwissenschaftlicher Perspektive ergeben. Die Möglichkeiten, Herausforderungen und Schritte der Umsetzung in die Praxis wurden von Stefan Benning vom Jugendamt der Stadt Bonn auf kommunaler Ebene und von Corinna Bell als Case Managerin auf fallbezogener Ebene aufgezeigt.

Am letzten Termin der Ringvorlesung zum neuen KJSG im Sommersemester geht es am 20. Juni 2022 in Raum 103 um die Stärkung von Prävention und Partizipation in verschiedenen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, was rechtlich von Prof. Dr. Brigitta Goldberg eingeordnet wird. Der Versuch, von zu stark einzelfallbezogenen Leistungen zu sozialraumorientierten Maßnahmen zu  gelangen (u.a. im Bereich der nun  erstmals explizit in § 13 a genannten Schulsozialarbeit) wird fachlich von Prof. Dr. Hendrik Baumeister und Prof. Dr. Carola Kuhlmann kommentiert.

Daneben geht es um die künftige Einrichtung von Ombudsstellen, die u.a. ein Beschwerdemanagement sichern sollen (§9a) sowie die Maßgabe zur Zusammenarbeit der Jugendämter mit Selbstvertretungen von Adressat_innen (§ 4a). Hierzu berichten Beate Stanikowsky (Beschwerdestelle Jugendamt Bochum) und Lina Diedich (Selbstorganisation Care Leaver Dortmund).

Zum Hintergrund: Die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren, zur Aufsicht über Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen wurden verändert, damit Kinder und Jugendliche, die in staatlicher Verantwortung betreut werden, geschützt und sicher aufwachsen. Zudem geht es um die Regelungen zum Kinderschutz in der Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe, Heilberufen, Familiengerichten und Strafverfolgungsbehörden. Durch ein engeres Zusammenwirken soll die Wirksamkeit des Kinderschutzes verbessert werden.

Die Organisator_innen schreiben zu der Ringvorlesung: "Nach jahrelangem Ringen erfolgte im Jahr 2021 mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eine SGB VIII-Reform, die für die Kinder- und Jugendhilfe an verschiedenen Stellen weitreichende Veränderungen mit sich bringt. Wesentliche Themen sind dabei der Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und stationären Wohneinrichtungen, die Hilfen aus einer Hand mit Blick auf die „große Lösung“ (Inklusion) sowie Prävention und Partizipation.

Die Ringvorlesung setzt sich mit den Veränderungen durch das KJSG differenziert auseinander und berücksichtigt dabei jeweils die rechtliche Rahmung, die fachwissenschaftliche Einordnung und die praktische Perspektive. Ausgehend von diesen Perspektiven lädt die Veranstaltung zum gemeinsamen Austausch ein. Neben zahlreichen Lehrenden der EvH sind Partner_innen aus der Praxis an der Gestaltung der Veranstaltung beteiligt."

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