Der Senat - als Parlament der Hochschule - ist mit Kompetenzen der Rechtssetzung, der Entscheidung in grundsätzlichen Fragen der Hochschule sowie der Mitwirkung bei Berufungen ausgestattet. Das zentrale Hochschulorgan hat vor allem folgende Aufgaben:
Derzeit nehmen vier ständige Senatsausschüsse Beratungsaufgaben wahr: die Ausschüsse für Hochschulentwicklung, Studium und Lehre, Forschung sowie Härtefälle.
Rektorin Prof. Dr. Dr. Graumann (Vorsitzende)
Professor_innen
Lehrkräfte für besondere Aufgaben/wiss. Mitarbeiter_innen:
weitere Mitarbeiter_innen:
Nowitzki, Inga
Mit beratender Stimme:
Dekanin FB I: Prof. Dr. Kristin Sonnenberg s. o. gewähltes Mitglied im Senat
Dekan FB II: Prof. Dr. Helge Thiemann s. o. gewähltes Mitglied im Senat
Vorstand des AStA: Svenja Runge
Kanzlerin: Iris Litty
Prorektor I: Prof. Dr. Bauer
Prorektor II: Prof. Dr. Dirk Michael Nüsken
Der Erweiterte Senat wählt die Rektorin/den Rektor und die Prorektorinnen/Prorektoren.
Professor_innen:
Lehrkräfte für besondere Aufgaben/wiss. Mitarbeiter_innen
weiterere Mitarbeiter_innen:
Studierende: