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Erasmus+

Das Erasmus-Hochschulprogramm wurde von der Europäischen Union 1987 ins Leben gerufen. Seitdem wird der Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal innerhalb Europas gefördert. 2014 wurden verschiedene bisher getrennte Bereiche zusammengefasst und Erasmus+ zum EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.

Die aktuelle Programmgeneration (2021-27) setzt einen Fokus auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit, soziale Teilhabe (Inklusion) und bürgerschaftliches Engagement.

Teilnehmende Länder

An dem Programm teilnehmende Länder sind neben den 27 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Mit einem Teil des Budgets können auch Mobilitäten in Partnerländer außerhalb Europas gefördert werden.

Grundlagen

Um an Erasmus+ teilnehmen zu können, müssen Hochschulen eine Erasmus-Charta (ECHE) für die Hochschulbildung beantragen, wobei sie sich den Grundsätzen des Programms verpflichten und eine eigene Erklärung zur Hochschulpolitik abgeben. Hier finden Sie die Erasmus-Charta der EvH Bochum, verliehen von der Europäischen Kommission, in Deutsch und Englisch sowie die Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik der EvH Bochum:

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Die EvH Bochum beteiligt sich an der Förderlinie „Mobilität von Einzelpersonen im Hochschulbereich (KA131)“. Die Mittel für die Erasmus+ Austauschmaßnahmen werden jährlich bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) beantragt.

Damit fördert die EvH Bochum Mobilitäten von Studierenden für Studienaufenthalte und Praktika sowie Mobilitäten von Hochschulpersonal für Fortbildung und Lehre. Seit einigen Jahren sind auch Kurzzeitformate förderfähig, wenn sie mit virtuellen Elementen verbunden sind (Blended Learning). Dabei haben sich Blended Intensive Programmes (BIPs) als attraktives Angebot der internationalen Zusammenarbeit im Studium bewährt.

Erasmus+ für Studierende

Erasmus+ bietet Studierenden vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln:

Studiensemester oder Praktikum im Ausland

  • 2-12 Monate Aufenthalt
  • Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
  • Zahlung eines nach Ländergruppen gestaffelten Zuschusses (Studium:  540 / 600 Euro monatlich
  • Zusatzförderung für Praktika (150 Euro monatlich)
  • Zusatzförderung von Studierenden mit geringeren Chancen
  • Reisekostenpauschalen, die bei nachhaltigem Reisen höher liegen, sowie Anerkennung von Reisetagen
  • Online Sprachförderung
  • Voraussetzung: Vereinbarung zwischen Heimat- und Gasthochschule bzw. zwischen Hochschule, Praktikumsstelle und Teilnehmenden.

Blended Mobility /Kurzzeitmobilität

  • Kombination aus physischem Auslandsaufenthalt und virtuellen Komponenten
  • als Kurzzeitmobilität von 5-30 Tagen möglich, wenn ein längerer physischer Auslandsaufenthalt nicht zustande kommen kann
  • Bei Blended Intensive Programmes (BIP) entfällt diese Einschränkung
  • Förderung nach Tagespauschalen (56 bis 79 Euro).

Mobilität mit Partnerländern

Einzelne Förderungen sind auch bei Aufenthalten in außereuropäischen Ländern möglich. Dies bietet die EvH Bochum vorrangig für Auslandssemester an Partnerhochschulen an, wie z. B. der University of the Western Cape (UWC), Südafrika, an. Hier beträgt die Monatspauschale 700 Euro.

Graduiertenpraktikum

Gute Aussichten für Absolvierende: Ein Praktikum von 2-4 Monaten ist auch noch innerhalb des ersten Jahres nach dem Studienabschluss möglich.

Studierende mit geringeren Chancen

Um die Teilnahme von bisher weniger beteiligten Gruppen im Erasmus+-Programm zu fördern, erhalten folgende Studierende ein monatliches Top up von 250 Euro (bei Langzeitprogrammen) bzw. 100 Euro/150 Euro bei Kurzaufenthalten:

  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20) und chronisch Kranke. Bei größerem Bedarf, wie z. B. persönlicher Assistenz, können Sie über die Hochschule einen Antrag beim DAAD auf Übernahme Ihrer im Ausland entstehenden Mehrkosten stellen. Ein solcher Antrag kann auch für eine vorbereitende Reise gestellt werden.
  • Studierende, die mit ihrem Kind/ihren Kindern reisen. Auch Sie können einen Realkostenantrag stellen und eine vorbereitende Reise beantragen.
  • Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus, d. h. deren beide Elternteile keine akademische Ausbildung haben.
  • Studierende, die erwerbstätig sind, um das Studium finanzieren zu können, mit einem monatlichen Einkommen zwischen 450 und 850 Euro.

Versicherungsschutz

Als Studierende müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie ausreichend versichert sind (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung). Über das ERASMUS+-Programm besteht keinerlei Versicherungsschutz. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gruppenversicherung über den DAAD.

Durchführung

  • Melden Sie sich zur Beratung im International Office
  • Bewerben Sie sich um das Erasmus+-Stipendium im International Office jeweils zum 1. März oder 1. September und nutzen Sie hierfür dieses Antragsformular (*Sie benötigen den Acrobat-Reader)
  • Bewerben Sie sich an einer Partnerhochschule bzw. einer Praxiseinrichtung
  • Erstellen Sie eine Lernvereinbarung (Learning Agreement)
  • Bei Zusage: Zuwendungsvereinbarung, EU-Online-Sprachtest
  • Innerhalb eines Monats nach der Rückkehr: Einreichen von Nachweisen und Berichten online und im International Office.

Auf der E-Learning-Plattform finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsprozesses im Kursbereich International Office/Programm Erasmus+.

Weitere Informationen bei der Nationalen Agentur:

Erasmus+ für Hochschulpersonal

Erasmus+ bietet Hochschul-Mitarbeitenden der EvH Bochum zwei Optionen:

  • Die Förderung von Lehrenden zu Unterrichtszwecken
  • Die Förderung von Lehrenden und weiterem Personal zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Lehrendenmobilität / Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)

Durch Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen stärken Lehrende die internationalen Kooperationen, erhalten neue Anregungen und knüpfen bzw. festigen Kontakte. Sie tragen dazu bei, die europäische Dimension der einladenden Hochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sowie die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen einbezogen werden.

Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen (vier Stunden bei einer Kombination von Lehre und Fortbildung). Es können alle Lehrenden, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende gefördert werden. Möglich ist die Einladung von ausländischem Unternehmenspersonal zu Lehrzwecken an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zu stärken.

Bitte beachten: Im Rahmen der Mobilität mit Partnerländern können an der EvH Bochum zeitweise auch Lehraufenthalte an Partnerhochschulen wie z.B. der University of the Western Cape (UWC), Südafrika, gefördert werden.

Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)

Sowohl Lehrende als auch Mitarbeitende der Verwaltung können im Rahmen von Erasmus+ an Fort- und Weiterbildungsangeboten an (Partner-)hochschulen oder anderen Einrichtungen teilnehmen und sich so beruflich weiterqualifizieren. Mögliche Formate können Hospitationen, „Job Shadowing“, Teilnahme an „International Staff Weeks“, Workshops, Seminaren oder Sprachkursen sein. Sie haben das Ziel, Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort zu gewähren sowie einen fachlichen und persönlichen Austausch mit Kolleg_innen im Ausland zu begründen. Das Kennenlernen von ausländischen Hochschulsystemen und Unternehmensstrukturen trägt zur Internationalisierung der eigenen Hochschule bei.

Voraussetzungen:

  • Die beteiligten Hochschulen müssen einen Erasmus+-Vertrag (Inter-Institutional Agreement) abgeschlossen haben, in dem Personalmobilität vorgesehen ist. STT ist auch ohne Vertrag mit den anbietenden Einrichtungen der Maßnahmen möglich.
  • Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens zwei Tage (ohne Reisezeiten) und höchstens zwei Monate. An der EvH Bochum werden i.d.R. einwöchige Aufenthalte gefördert.

Leistungen:

  • Erstattung von Fahrtkosten und Aufenthaltskosten nach einem festgesetzten Schlüssel nach Entfernungskilometern bzw. Tagessätzen. Diese sind nach drei Ländergruppen gestaffelt (140/160/180 Euro/Tag). Die Berechnung kann auf der u. a. Webseite der NA DAAD nachvollzogen werden. Der Unterschied zu den realen Kosten (positiv oder negativ) muss über die Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Zur Förderung des nachhaltigen Reisens werden ein erhöhter Reisekostenzuschuss gezahlt und zusätzliche Reisetage anerkannt.
  • Bei Behinderung oder chronischer Krankheit ist ein Langantrag zur Übernahme der Realkosten bei der NA DAAD möglich.

Durchführung:

  • Anmeldung des Interesses im International Office möglichst zum 31.05. für das nächste Hochschuljahr (Formular im Intranet)
  • Kontaktaufnahme mit der Partnerhochschule, entweder direkt mit Lehrenden oder mit dem International Office (STA) bzw. der Fortbildungseinrichtung (STT), Abklären der Wünsche und Möglichkeiten, Einholen eines Einladungsschreibens
  • Beantragung einer Dienstreise und falls nötig einer A1 Bescheinigung mindestens vier Wochen vor der Reise
  • Erstellen einer Mobilitätsvereinbarung mit der empfangenden Einrichtung (Mobility Agreement for Teaching /Training)
  • Bei Zusage: Zuwendungsvereinbarung
  • Eigenständige Organisation der Reise
  • Innerhalb eines Monats nach der Rückkehr: Einreichen von Nachweisen und Berichten online und im International Office.

Im Intranet der EvH Bochum finden Sie zur weiteren Information die benötigten Formulare, Adressen von Anbietenden sowie Erfahrungsberichte von Kolleg_innen.

Weiterführende Informationen: