Das Erasmus-Hochschulprogramm wurde von der Europäischen Union 1987 ins Leben gerufen. Seitdem wird der Austausch von Studierenden, Lehrenden und Hochschulpersonal innerhalb Europas gefördert. 2014 wurden verschiedene bisher getrennte Bereiche zusammengefasst und Erasmus+ zum EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport.
Die aktuelle Programmgeneration (2021-27) setzt einen Fokus auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit, soziale Teilhabe (Inklusion) und bürgerschaftliches Engagement.
An dem Programm teilnehmende Länder sind neben den 27 EU-Ländern auch Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei. Mit einem Teil des Budgets können auch Mobilitäten in Partnerländer außerhalb Europas gefördert werden.
Um an Erasmus+ teilnehmen zu können, müssen Hochschulen eine Erasmus-Charta (ECHE) für die Hochschulbildung beantragen, wobei sie sich den Grundsätzen des Programms verpflichten und eine eigene Erklärung zur Hochschulpolitik abgeben. Hier finden Sie die Erasmus-Charta der EvH Bochum, verliehen von der Europäischen Kommission, in Deutsch und Englisch sowie die Erasmus-Erklärung zur Hochschulpolitik der EvH Bochum:
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Die EvH Bochum beteiligt sich an der Förderlinie „Mobilität von Einzelpersonen im Hochschulbereich (KA131)“. Die Mittel für die Erasmus+ Austauschmaßnahmen werden jährlich bei der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (NA DAAD) beantragt.
Damit fördert die EvH Bochum Mobilitäten von Studierenden für Studienaufenthalte und Praktika sowie Mobilitäten von Hochschulpersonal für Fortbildung und Lehre. Seit einigen Jahren sind auch Kurzzeitformate förderfähig, wenn sie mit virtuellen Elementen verbunden sind (Blended Learning). Dabei haben sich Blended Intensive Programmes (BIPs) als attraktives Angebot der internationalen Zusammenarbeit im Studium bewährt.
Erasmus+ bietet Studierenden vielfältige Möglichkeiten, Auslandserfahrung zu sammeln:
Studiensemester oder Praktikum im Ausland
Blended Mobility /Kurzzeitmobilität
Mobilität mit Partnerländern
Einzelne Förderungen sind auch bei Aufenthalten in außereuropäischen Ländern möglich. Dies bietet die EvH Bochum vorrangig für Auslandssemester an Partnerhochschulen an, wie z. B. der University of the Western Cape (UWC), Südafrika, an. Hier beträgt die Monatspauschale 700 Euro.
Graduiertenpraktikum
Gute Aussichten für Absolvierende: Ein Praktikum von 2-4 Monaten ist auch noch innerhalb des ersten Jahres nach dem Studienabschluss möglich.
Studierende mit geringeren Chancen
Um die Teilnahme von bisher weniger beteiligten Gruppen im Erasmus+-Programm zu fördern, erhalten folgende Studierende ein monatliches Top up von 250 Euro (bei Langzeitprogrammen) bzw. 100 Euro/150 Euro bei Kurzaufenthalten:
Versicherungsschutz
Als Studierende müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Sie ausreichend versichert sind (Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung). Über das ERASMUS+-Programm besteht keinerlei Versicherungsschutz. Es besteht jedoch die Möglichkeit einer Gruppenversicherung über den DAAD.
Durchführung
Auf der E-Learning-Plattform finden Sie eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsprozesses im Kursbereich International Office/Programm Erasmus+.
Weitere Informationen bei der Nationalen Agentur:
Erasmus+ bietet Hochschul-Mitarbeitenden der EvH Bochum zwei Optionen:
Lehrendenmobilität / Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA)
Durch Kurzaufenthalte an Partnerhochschulen stärken Lehrende die internationalen Kooperationen, erhalten neue Anregungen und knüpfen bzw. festigen Kontakte. Sie tragen dazu bei, die europäische Dimension der einladenden Hochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden zu vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen. Dabei soll der Austausch von Lehrinhalten und -methoden sowie die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen einbezogen werden.
Die Lehraufenthalte müssen mindestens acht Unterrichtsstunden pro Woche umfassen (vier Stunden bei einer Kombination von Lehre und Fortbildung). Es können alle Lehrenden, Lehrbeauftragte und wissenschaftliche Mitarbeitende gefördert werden. Möglich ist die Einladung von ausländischem Unternehmenspersonal zu Lehrzwecken an deutschen Hochschulen, um die Zusammenarbeit von Hochschulen und Unternehmen zu stärken.
Bitte beachten: Im Rahmen der Mobilität mit Partnerländern können an der EvH Bochum zeitweise auch Lehraufenthalte an Partnerhochschulen wie z.B. der University of the Western Cape (UWC), Südafrika, gefördert werden.
Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT)
Sowohl Lehrende als auch Mitarbeitende der Verwaltung können im Rahmen von Erasmus+ an Fort- und Weiterbildungsangeboten an (Partner-)hochschulen oder anderen Einrichtungen teilnehmen und sich so beruflich weiterqualifizieren. Mögliche Formate können Hospitationen, „Job Shadowing“, Teilnahme an „International Staff Weeks“, Workshops, Seminaren oder Sprachkursen sein. Sie haben das Ziel, Einblicke in die Arbeitsabläufe vor Ort zu gewähren sowie einen fachlichen und persönlichen Austausch mit Kolleg_innen im Ausland zu begründen. Das Kennenlernen von ausländischen Hochschulsystemen und Unternehmensstrukturen trägt zur Internationalisierung der eigenen Hochschule bei.
Voraussetzungen:
Leistungen:
Durchführung:
Im Intranet der EvH Bochum finden Sie zur weiteren Information die benötigten Formulare, Adressen von Anbietenden sowie Erfahrungsberichte von Kolleg_innen.
Weiterführende Informationen: