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Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung

Kurzporträt

Der Studiengang qualifiziert Bachelorabsolvent_innen der Sozialen Arbeit und verwandter BA-Abschlüsse des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswesens für wissenschaftliche und leitende Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der interdisziplinären Konzept- und Projektentwicklung in Bildungseinrichtungen, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit sowie in Gesundheits- und Fördereinrichtungen. Ziel ist die Professionalisierung der Förderung der sozialen Teilhabe von benachteiligten Menschen. Die Studierenden werden befähigt, Interventionen zur Überwindung von Lebenslagen der Armut und Ausgrenzung für unterschiedliche Zielgruppen und Problemlagen konzeptionell zu entwickeln und sie vor dem Hintergrund des aktuellen Forschungsstandes zu bewerten. Der durch die UN-Behindertenrechtskonvention neu entfachte Diskurs um Menschenrechte zieht eine sich zukünftig verändernde Praxis nach sich, die auch methodische, inklusive Kompetenzen erfordert. Neben der Armutsproblematik steht daher auch die Beachtung der intersektionalen Verschränkung von Benachteiligungskategorien insbesondere von Ethnizität, Gender, Klasse und Körper im Fokus der theoretischen Reflexion.

Studiendauer und Studienbeginn

Die Vollzeit-Regelstudienzeit umfasst vier Semester (120 ECTS-Leistungspunkte). Das Studium beginnt jeweils im Sommersemester eines Jahres.

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Absolvent_innen von Studiengängen des Sozialwesens einschließlich der Studiengänge Pflege, Heilpädagogik und Elementarpädagogik sowie gleichwertiger Studienabschlüsse anderer Fachrichtungen. Das Studium bereitet vor auf eine Übernahme von Leitungsverantwortung und/oder Konzeptentwicklung in Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung sowie bei Gesundheits- und Fördereinrichtungen. Es qualifiziert für alle Tätigkeiten, die auf soziale Teilhabe gerichtet sind, etwa im Bildungs- und Gesundheitswesen, in unterschiedlichen Sektoren des Sozialstaates sowie bei internationalen Organisationen.

Gliederung des Studiums

Der viersemestrige Studiengang besteht aus insgesamt elf Modulen. Die Lehrveranstaltungen werden überwiegend in Form von wöchentlich stattfindenden Seminaren (vereinzelt Blöcke) mit Schwerpunkt auf Montag/Dienstag durchgeführt. Die direkte Interaktion zwischen den Lehrenden und den Studierenden ist für den Master wesentlich. Dies erfordert persönliche Anwesenheit. Zugleich nehmen die Lehrveranstaltungen ergänzende ELearning-Elemente auf. Der viersemestrige Studiengang ist in drei theoretische und ein forschungsbezogenes Semester gegliedert. Als Lehrveranstaltungsformen sind sowohl Vorlesungen zur Vertiefung von Wissensbeständen zu Inklusionsthemen als auch Seminarveranstaltungen zur eigenständigen Durchdringung der Thematik und Projektveranstaltungen zu Erprobung wissenschaftlicher und praktischer Kompetenzen vorhanden. Prüfungsformen sind Hausarbeiten (3), Referate (2), Präsentationen (2) und jeweils ein Portfolio, eine Projektskizze und eine Klausur. Der Studiengang ist wie folgt aufgebaut:

1. Semester: Theorie und Empirie
Das erste Semester befasst sich mit den wesentlichen Theorien und Konzepten zum Thema Soziale Inklusion im Bereich Gesundheit und Bildung sowie mit zentralen wissenschaftlichen Befunden und Methoden für die Erhebung, Analyse und Messung von Bildungsarmut und gesundheitsbezogener Benachteiligung. Vermittelt werden auch zentrale sozialepidemiologische Fakten zur Bedeutung von Armut auf Bildung und Gesundheit.
Daneben werden die für Armut mit verantwortlichen und auf sie spezifisch wirkenden intervenierenden Variablen wie Gender, Ethnizität und Behinderung im Sinne des Ansatzes der Intersektionalität reflektiert und in die Ethik der Inklusion eingeführt. Um ein breiteres Verständnis von behindernden Lebenslagen und möglichen Interventionsformen zu erschließen, werden darüber hinaus ästhetische und mediale Darstellungsformen von Armut und Benachteiligung reflektiert und erprobt.

2. Semester: Forschung und Projektentwicklung
Die Vertiefung des Wissens im Bereich der Wissenschafts- und Erkenntnistheorie sowie die Verstärkung der Kompetenzen in der qualitativen und quantitativen empirischen Forschung bildet sowohl die Voraussetzung für die im dritten Semester folgenden Lehrforschungsprojekte wie für die abzufassende Masterthesis und eine mögliche anschließende Doktorarbeit. Thematisch soll sich dies an Forschungen zu Fragen von Benachteiligung, Stigmatisierung und sozialer Ex- und Inklusion vollziehen. Methoden der quantitativen Datenaufbereitung und Datenverarbeitung werden ebenso vertieft wie qualitative Methoden, etwa die rekonstruktiven und/oder biografieorientierten Forschungsmethoden. Daneben werden erweiternde Kennntnisse im Bereich der Projektentwicklung und des Projektmanagements vermittelt, um auf die Good Practice abzielenden Lehr-Forschungen im dritten Semester vorzubereiten.

3. Semester: Lehrforschungsprojekte zu „Guter Praxis“
Im dritten Semester geht es um eine Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von guter Praxis, d. h. um konkretes Veränderungswissen und forschungsbasierte Veränderungskompetenz. Die Studierenden werden befähigt, systemische Entwicklungskonzepte zur Reduktion bildungsmäßiger Nachteile bzw. gesundheitlicher Ungleichheit zu evaluieren, zu kritisieren und Verbesserungsvorschläge zu begründen und auszuarbeiten. Ziel dieser Lernphase ist der Erwerb von konzeptionellem Wissen und praktischem Vermögen, Folgen von sozialer Armut und Behinderung auf Bildung und Gesundheit im Rahmen des beruflichen Alltags zu reduzieren. Dabei geht es auf der einen Seite um innovative Methoden zur Umsetzung von Inklusion in verschiedenen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit (u. a. inklusive Diagnostik und Hilfeplanung), auf der anderen Seite um die eigenständige Durchführung eines Lehrforschungsprojektes in Kooperation mit einem Träger Sozialer Arbeit, der „Gute Praxis“ entwickelt hat oder (weiter-)entwickeln möchte, bzw. für den Bereich der Inklusion relevante Fragestellungen einbringt. Vergleichend soll ein internationales Modell von Good Practice systematisch auf die bundesdeutschen Bedingungen vor Ort bezogen werden. Zur „Guten Praxis“ gehört auch die vertiefte Kenntnis der aktuellen rechtlichen und sozialpolitischen Rahmenbedingungen, die zur Prävention von Diskriminierung und zur Förderung von Inklusion beitragen oder sie behindern.

4. Semester: Masterthesis
Das vierte Semester konzentriert sich auf die Abfassung und wissenschaftliche Begleitung der Masterthesis; der meiste Workload ist der eigenständigen Forschung gewidmet. Anhand einer exemplarischen Fragestellung sollen die Studierenden zeigen, dass sie in Theorie und Praxis in der Lage sind, eigenständig Konzepte zur Lösung konkreter und komplexer Problemstellungen zu entwickeln. Neben Theoriearbeiten und eigenständiger empirischer Forschung ist auch die selbstständige Weiterführung von spezifischen Fragestellungen der Lehr-Forschungsprojekte möglich. Inhaltlich geht es um die in den vorangegangenen Semestern wahrgenommenen nationalen und internationalen „Models of Good Practice“, die nun den Studierenden ermöglichen, diese auf konkrete Bedingungen einer Praxis vor Ort zu übertragen: in der Stadtteilarbeit, in Kindertagesstätten, Familienzentren, Bildungseinrichtungen, im Jugendamt, in Krankenhäusern, in der Schulsozialarbeit, der Erziehungshilfe, Frühförderung oder anderen heilpädagogischen Einrichtungen. Hierbei werden in einem abschließenden Seminar Transfermöglichkeiten zu sozialwissenschaftlichen Metatheorien der Inklusion und Exklusion diskutiert.

Teilzeitstudium

Im Masterstudiengang "Soziale lnklusion: Gesundheit und Bildung" ist auch ein Teilzeitstudium (8 Semester) möglich. Das 4-semestrige Vollzeitstudium wird dabei auf Antrag im Studierendenservice um vier Semester gestreckt. Den Antrag finden Sie im Bereich der Dokumentendownloads (s. u.). Die Teilzeitstudierenden studieren gemeinsam mit den Vollzeitstudierenden. Da die Module nicht jedes Semester angeboten werden, lernen die Teilzeitstudierenden jeweils entweder mit den Vollzeitstudierenden des eigenen Semesters oder mit der nachfolgenden Kohorte. Nähere Informationen erfolgen bei der Zulassung. Für Rückfragen steht die Studiengangsleitung zur Verfügung (kuhlmann@evh-bochum.de).

Berufsfelder

Das Studium eröffnet Einsatzmöglichkeiten in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern sozialer Dienste und Einrichtungen: Absolventinnen und Absolventen dieses Master-Studienganges qualifizieren sich u.a. für:

  • die Leitung und Konzeptentwicklung bei Bildungseinrichtungen der Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung (z.B. in Familienzentren, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendakademien, Volkshochschulen, Berufsförderwerken.),
  • die Leitung und Konzeptentwicklung bei örtlichen oder überörtlichen Gesundheitseinrichtungen im stationären oder ambulanten Sektor (z.B. Krankenhäuser, Rehakliniken, Beratungsstellen) sowie bei spezifischen Fördereinrichtungen, beispielsweise Frühfördereinrichtungen oder Mutter-Kind-Angeboten
  • Tätigkeiten auf den verschiedenen Sektorebenen des Sozialstaates, in wohlfahrtsverbandlichen Organisationen und anderen Nichtregierungsorganisationen sowie in Bereichen der politischen Bildung und in internationalen sozialen Organisationen.
Zulassung und Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang ist ein qualifizierter Abschluss eines Studiums im Bereich des Sozialwesens, der Gemeindepädagogik und Diakonie oder eines anderen für den Masterstudiengang relevanten Studiengangs. Näheres regelt die Zulassungsordnung.

Studienabschluss

Master of Arts (M.A.) Soziale Inklusion: Bildung und Gesundheit.

Dieser Master ermöglicht den Zugang zum höheren Dienst.

Bewerbung um einen Studienplatz

Wenn Sie sich für den Studiengang bewerben möchten, füllen Sie online die Bewerbungsunterlagen aus, die Sie auf unserer Homepage finden.

Beachten Sie bitte auch die dort aufgeführten Informationen und Bewerbungsfristen.

Zur Onlinebewerbung...

Weitere Informationen und Beratung

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren Bewerber_innen FAQ. Darüber hinausgehende Fragen formaler und organisatorischer Art beantwortet der Bewerbungsservice. Eine Beratung zum Studium des Masterstudiengangs bietet Ihnen Frau Prof. Dr. Kuhlmann an.

Dokumentendownloads