Der Härtefallantrag ist ein Sonderantrag zur eigentlichen Bewerbung. Die Plätze der Härtefallquote werden auf Antrag an Bewerber_innen vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.
Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten. Es muss also eine besondere Ausnahmesituation vorliegen. Der Antrag kommt daher nur für sehr wenige Personen in Betracht.
Sie können den Härtefallantrag nur innerhalb der für Sie geltenden Bewerbungsfrist zusätzlich zur Bewerbung für einen Studiengang stellen. Der Härtefallantrag muss per Post eingereicht werden.