Die Beratungsstelle KuBuS bzw. die Beauftragte für die Belange chronisch kranker und behinderter Studierender unterstützt und berät alle Studieninteressierten, alle Studienbewerber_innen und alle Studierenden, die wegen einer körperlichen Beeinträchtigung, einer chronischen Erkrankung, einer Sinnesbeeinträchtigung, einer psychischen Erkrankung oder auch wegen einer Lese-Rechtschreib-Schwäche, aufgrund von Autismus oder ähnlichen Schwierigkeiten bei der Gestaltung und Durchführung ihres Studiums haben oder befürchten.
In der Beratung kann es zum Beispiel darum gehen, wie Nachteile, die sich aus Ihrer Beeinträchtiung ergeben, ausgeglichen werden können. Gemeinsam wird überlegt, wie Sie möglichst erfolgreich ein Studium trotz einer Beeinträchtigung ableisten können und welche Unterstützung möglicherweise zur Verfügung gestellt werden kann.
Ihre Belange werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Das Beratungsangebot richtet sich auch an Lehrende und andere Hochschulangehörige.
Handbuch Studium und Behinderung: http://www.studentenwerke.de/de/handbuch-studium-behinderung
Am besten vereinbaren Sie mit unserer Behindertenbeauftragten einen Termin per E-Mail:
roemisch@evh-bochum.de. Diese ist aber auch telefonisch erreichbar oder persönlich in Raum 487 im Dozentengebäude im Erdgeschoss. Stellvertretende Behindertenbeauftragte ist Frau Prof. Dr. Hinzpeter. Sie erreichen Sie über hinzpeter@evh-bochum.de.
Die Prüfungsordnung bestimmt in § 11 Absatz 1 Satz 1, dass der Prüfungsausschuss bei Nachweis besonderer persönlicher Gründe (z. B. Krankheit, Behinderung, sprachliche Hindernisse) die Prüfungsdauer auf Antrag verlängern, die Erbringung der Prüfungsleistung in anderer Form oder andere Prüfungs- bzw. Leistungsmodalitäten zulassen kann.
Ziel ist es, insbesondere bestehende behinderungs- oder krankheitsbedingte Nachteile auszugleichen, um so eine Chancengleichheit im Prüfungsverfahren herzustellen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es geht nicht darum, die Anforderungen zu reduzieren oder das Leistungsniveau zu senken. Die fachlichen Anforderungen bleiben bestehen. Kurz gesagt: Es geht um Nachteilsausgleich und nicht um Vorteilsverschaffung.
Nachteilsausgleiche sind immer Einzelfallentscheidungen. Die Frage, was als Nachteilsausgleich in Frage kommt, richtet sich jedoch stets nach den individuellen Umständen im Einzelfall. Hierfür kann es sinnvoll sein, im Vorfeld mit der Behindertenbeauftragten einen Termin auszumachen.
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens mit der Anmeldung zu einer Prüfung zu stellen. Gut ist, wenn Sie im Vorfeld mit der Behindertenbeauftragten sprechen.
Seit Jahren arbeiten wir an der EvH RWL an der Barrierefreiheit unserer Hochschule. Finanziert durch Studienbeiträge wurde beispielsweise im Zeitraum Februar 2008 bis April 2009 das Projekt "Auf dem Weg zu einer barrierefreien EvH RWL" unter der Projektleitung von Frau Prof. Dr. Theresia Degener durchgeführt. Hier wurden etliche Empfehlungen erarbeitet, die dafür sorgen, dass beeinträchtigte Studierende problemlos an unserer EvH studieren können. Vieles davon wurde schon auf den Weg gebracht, einiges steht noch aus. Einen Überblick über das Projekt und die entwickelten Ideen finden Sie hier. Wenn Sie weiterhin Vorschläge und Ideen haben, wie wir unsere EvH barrierefreier gestalten können, melden Sie sich bei unserer Behindertenbeauftragten (roemisch@evh-bochum.de).
Im Projektseminar Modul 18 HP/IP ist gemeinsam von Studierenden, Sinem Malgac und Kathrin Römisch ein Wegweiser für Studierende mit Beeinträchtigungen entstanden, der den Alltag an der EvH erleichtern soll. Der Wegweiser wird immer weiter entwickelt und mit weiteren Inhalten ergänzt. Schauen Sie mal rein, wir hoffen, auch Sie finden hier Tipps für Ihr Studium an der EvH.
Studierendenhaus
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Tel.: +49 0234 32-11530
Fax.: +49 0234 32-01530
E-Mail: Michaela Kusal, bzi@akafoe.de
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Deutsches Studentenwerk
Tel.: 030 29 77 27-64
Fax: 030 29 77 27-69
E-Mail: studium-behinderung@studentenwerke.de
www.studentenwerke.de/behinderung