Menu
Quicklinks
Bewerber_innen FAQ
Bild verkleinern

Die EvH RWL beantwortet an dieser Stelle Ihre Fragen rund um die Bewerbung zum Sommersemester 2023.

Bitte beachten Sie: Soweit hier keine Ausnahmen aufgeführt sind, gelten die normalen Regelungen für das jeweilige Bewerbungsverfahren. Informationen erhalten Sie hier: https://www.evh-bochum.de/bewerben.html

Wann beginnen das Sommersemester 2023 und die Lehrveranstaltungen?

Das Sommersemester 2023 beginnt am 01.03.2023. Die Veranstaltungen im Sommersemester 2023 beginnen für Erstsemester am 20.03.2023 mit der Einführungswoche. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei der Immatrikulation.

In welcher Frist muss ich mich für das Sommersemester 2023 bewerben?

Die Fristen für alle zum Sommersemester 2023 startenden Studiengänge geht vom 15.11.2022 bis zum 15.01.2023:

  • B.A. Soziale Arbeit
  • B.A. Heilpädagogik und Inklusive Pädagogik
  • B.A. Soziale Inklusion: Gesundheit und Bildung
  • Bewerbungen von Studierenden der EvH in das 5. Fachsemester B.A. Soziale Arbeit bzw.
    B.A. Gemeindepädagogik und Diakonie
  • Wechsler_innnen im gleichen Studiengang von einer anderen Hochschule

Für Bewerber_innen mit ausländischen Bildungsnachweisen, die ihre Bewerbung über uni-assist e.V. einreichen müssen, gilt die Bewerbungsfrist 01.11. bis 15.12.2022.

Fristenübersicht zum Download

Welche Kriterien werden für die Vergabe der Studienplätze berücksichtigt?

Es gilt das Punktvergabeverfahren laut Studienplatzvergabeordnung der EvH RWL. Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite für Bewerber_innen.

Wie bewerbe ich mich?

Hier gelangen Sie direkt zur Bewerbungsseite.

Bewerber_innen mit Bildungsnachweisen (Abitur/Fachabitur) aus Deutschland vom 15.11.22 bis zum 15.01.2023:
Für die Bachelor-Studiengänge
Für die Master-Studiengänge


Bewerber_innen mit Bildungsnachweisen aus dem Ausland vom 01.11.2022 bis zum 15.12.2022 über die Servicestelle uni-assist e.V. (www.uni-assist.de) für einen Studienplatz an der EvH RWL:
Bewerber_innen mit ausländischen Bildungsnachweisen

Bewerbungsvoraussetzung ist ein 3-monatiges Vorpraktikum – bis wann muss es abgeleistet sein?

Das Vorpraktikum muss spätestens bis zum 28.02.2023 komplett absolviert sein! Ein vorläufiger Nachweis bzw. ein Praktikumsvertrag müssen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.

Ich möchte mich mit einem Fachabitur aus schulischem und praktischen Teil bewerben, bis wann muss ich die volle Fachhochschulreife nachweisen?

Die volle Fachhochschulreife muss spätestens bis zum 28.02.2023 nachgewiesen sein! Die Bewerbung muss vorab zu den vorgegebenen Fristen erfolgen.

Ich bin Wechsler_in von einer anderen Hochschulen im selben Studiengang, welche Bewerbungsfrist muss ich einhalten?

Wechsler_innen von anderen Hochschulen in denselben Studiengang an der EvH RWL bewerben sich vom 15.11.2022 bis zum 15.01.2023 wie gewohnt schriftlich. Hier gelangen Sie direkt zu den Bewerbungsunterlagen.

 

Ich möchte mich als Gasthörer_in bewerben, welche Frist gilt für mich?
Haben Sie weiteren Klärungsbedarf rund um die Bewerbung?

Sie interessieren sich für ein Studium an der EvH RWL und möchten sich informieren und beraten lassen?

Beratung für Studieninteressierte

  • Telefonische Sprechstunde:
    Montag - Freitag 9.00 – 11.00 Uhr, Montag und Donnerstag 14.00 -15.30 Uhr
  • Telefonische Abendsprechstunde: Dienstag 17.00 - 18.00 Uhr (in der Vorlesungszeit)   
  • Weitere Beratungstermine finden Sie im Sprechstundenmanagementsystem. Über die Terminbuchung nehmen wir uns gerne Zeit für ausführliche Beratungsgespräche. Auf Anfrage führen wir Beratungen auch in Präsenz durch.

Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0234 36901-266.

Beratung zum Bewerbungsverfahren

Bei Fragen direkt zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice:

T 0234 36901-158
E studierendenservice@evh-bochum.de