Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2021 werden weiterhin vorrangig digital durchgeführt. Es wird – wenn es das Infektionsgeschehen zulässt – vereinzelte Präsenzveranstaltungen geben, über deren genaue Durchführungsbedingungen die Hochschule noch informieren wird. Die Organisation aller Lehrveranstaltungen erfolgt wie im vergangenen Semester über die Online-Teilnahmelisten.
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die einzelnen Lehrenden Ihrer Veranstaltungen (https://www.evh-bochum.de/personen-studium.html). Sollten Sie hier mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden, sind die Modulverantwortlichen die nächsten Ansprechpersonen. Alternativ können Sie sich auch an die zuständigen Fachbereichskoordinatorinnen wenden.
Koordination Fachbereich 1 „Soziale Arbeit, Bildung und Diakonie“: Frau Tesch (tesch@evh-bochum.de)
Koordination Fachbereich 2 „Heilpädagogik und Pflege“: Frau Wallmeyer (wallmeyer@evh-bochum.de)
Bitte wenden Sie sich für das Gasthörerprogramm für Geflüchtete an Frau Hörr: international@evh-bochum.de
Für den Gemeindepädagogischen Grundkurs wenden Sie sich an Herrn Prof. Dr. Becker becker@evh-bochum.de oder Frau Prof. Dr. Seelbach seelbach@evh-bochum.de
Fragen zur Anmeldung als Gasthörer_in können Sie an Frau Jeckstadt-Borchert richten jeckstadt-borchert@evh-bochum.de
Die Hochschule hat im Sommersemester 2021 Maßnahmen getroffen, um alle vorgesehenen Prüfungen an die besonderen Umstände der Corona-Pandemie anzupassen. Diese Maßnahmen haben sich als tragfähig erwiesen und werden deshalb auch im laufenden Semester im Wesentlichen beibehalten.
Folgende modulabschließende Fachgespräche wurden in schriftliche Prüfungsformen geändert:
Soziale Arbeit:
Modul 1.2 |
Einführung in die Grundlagen Sozialer Arbeit PO2013 / PO2020 |
Portfolio |
Modul 1.3 |
Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen PO2013 / PO2020 |
Hausarbeit |
Modul 4.7 |
Diakonisches Handeln |
Hausarbeit |
Gemeindepädagogik und Diakonie:
Modul 1.3 |
Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen PO2013 / PO2020 |
Hausarbeit |
Modul 2.3 |
Diakonisches Handeln |
Hausarbeit |
Elementarpädagogik:
Modul 2 |
Human- und sozialwissenschaftliche Grundlagen PO2013 / PO2020 |
Hausarbeit |
Die Prüfer_innen werden die Termine für Ihre Fachgespräche unmittelbar mit Ihnen und den Beisitzer_innen absprechen. Sie erhalten also aus dem Prüfungsamt keine vorgegebenen Prüfungstermine für Ihre Fachgespräche.
Achtung: Die Termine werden in diesem Semester auch nicht im eCampus bekanntgegeben!
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden auch im Sommersemester 2021 alle mündlichen Prüfungen per Videokonferenzsystem stattfinden. Aufgrund der großen Anzahl von mündlichen Prüfungen wäre im Rahmen von Prüfungen im Face-to-face-Kontakt kein ausreichender Schutz vor Neuinfektionen gegeben.
Zulässige Plattformen für die Durchführung der Videokonferenzen sind:
Studierende müssen jeweils rechtzeitig vor Beginn der Prüfung die technischen Voraussetzungen überprüfen (Internetverbindung, Kamera, Mikrofon).
Ist die/der Studierende der Prüferin/dem Prüfer oder der Beisitzerin/dem Beisitzer nicht von der Person her bekannt, ist sie/er vor der Prüfung eindeutig zu identifizieren.
Vor der Prüfung haben die Studierenden zu Protokoll zu geben,
Die mündliche Prüfung beginnt, nachdem die Protokollantin/der Protokollant die Abgabe der Erklärung in dem dafür vorgesehenen Feld des Protokollbogens bestätigt hat.
Studierende halten sich während der Prüfung alleine in einem geschlossenen, für Prüfungszwecke geeigneten Raum auf, der möglichst frei von Störgeräuschen ist. Geräuschquellen innerhalb des Prüfungsraumes sind ggf. abzuschalten.
Erwecken Studierende durch ihr Verhalten den Eindruck, dass sie unzulässige Hilfsmittel heranziehen, können sie vor oder während der Prüfung aufgefordert werden, den Prüfungsraum unter Zuhilfenahme ihrer Kamera überprüfen zu lassen.
Prüfer_innen, Beisitzer_innen und Studierende müssen sich während der gesamten Prüfung im selben virtuellen Raum des Videokonferenzsystems aufhalten und dürfen das Prüfungsgeschehen nicht verlassen. Kamera und Mikrofon müssen während der gesamten Prüfung eingeschaltet sein.
Sollte es während der Prüfung zu einem Ausfall der Audio- und/oder Videoübertragung kommen und die Prüfung länger als 5 Minuten unterbrochen werden, so ist die Prüfung zu wiederholen. Bei einem Ausfall, der zu keiner erheblichen Störung der Prüfung führt, kann diese fortgeführt werden. Die Beurteilung, ob eine erhebliche Störung vorliegt, obliegt den Prüfenden. Sollte die/der Studierende die Videokonferenz abbrechen, ohne dass ein technischer Fehler vorliegt, ist die Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.
Die Prüfung darf von keiner der beteiligten Personen digital aufgezeichnet werden.
Handreichung zum Thema „Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem“(PDF)
Studierende, die glaubhaft machen können, dass sie die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von mündlichen Prüfungen per Videokonferenzsystem nicht sicherstellen können, wenden sich bitte mindestens 14 Tage vor der Prüfung per E-Mail an das Prüfungsamt, um geeignete Alternativlösungen abzustimmen.
Die Terminplanübersicht und den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit finden Sie hier: https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Lassen Sie sich die Bestätigungen von Erst- und Zweitleser_in zur Übernahme der Betreuung per Mail schicken. Füllen Sie den Antrag online aus, speichern Sie den ausgefüllten Antrag ab und senden diesen zusammen mit den Bestätigungsemails über Ihren EvH-E-Mail-Account innerhalb der Frist an den Studierendenservice: studierendenservice@evh-bochum.de
Der Antrag kann zurzeit ohne Ihre Unterschrift eingereicht werden, da Ihre E-Mail (EvH-Account) und der Antrag im Anhang diese ersetzt. Alle Seiten des Antrags reichen Sie bitte ausgefüllt ein.
a) Abschlussarbeiten
Eine persönliche Abgabe von Abschlussarbeiten an der EvH ist aktuell nicht möglich. Diese können ausschließlich auf dem Postweg an das Prüfungsamt übermittelt werden. Zur Fristwahrung ist das Datum der Aufgabe maßgebend. Das Einwerfen der Arbeiten in die Briefkästen von Erst- und Zweitleser_in wird als nicht fristgerechte Abgabe und somit als Fehlversuch gewertet.
Adressieren Sie Ihre Sendung an:
Evangelische Hochschule RWL
– Prüfungsamt –
Immanuel-Kant-Str. 18-20
44803 Bochum
b) Hausarbeiten/Portfolios
Schriftliche Prüfungsleistungen können während der Öffnungszeiten der EvH in die Briefkästen der Prüfer_innen eingeworfen werden. Die Übermittlung kann in Absprache mit den Prüfer_innen in auch digitaler Form erfolgen. Die Frist der Abgabe wird durch den Prüfer bzw. die Prüferin bestimmt.
c) Dritte Versuche
Die Bekanntgabe der Fristen für die Einreichung der 3. Versuche erfolgt nach Vorgaben des Prüfenden durch das Prüfungsamt. Schriftliche Prüfungsleistungen müssen durch die Studierenden in zweifacher Ausführung direkt und ausschließlich an das Prüfungsamt übermittelt werden. Auch hier wird das Einwerfen der Arbeiten in die Briefkästen von Erst- und Zweitleser_in als nicht fristgerechte Abgabe und somit als Fehlversuch gewertet.
Die Klausuren werden in der Zeit vom 12.07.2021 bis 23.07.2021 geschrieben. Die genauen Klausurtermine können ab dem 28.06.2021 dem eCampus entnommen werden. Alle Klausuren werden unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften geschrieben. Weitere Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Prüfungswochen werden vom Prüfungsamt mitgeteilt.
Prüfungen, die im Sommersemester 2021 angetreten und abgelegt werden und die mit "nicht bestanden" bzw. "nicht ausreichend" bewertet werden, gelten als nicht unternommen („Freiversuch“). Ausnahme: Prüfungsversuche, die aufgrund eines unentschuldigten Versäumnisses oder eines Täuschungsversuchs mit "nicht bestanden" bzw. "nicht ausreichend" bewertet werden, gelten weiterhin als unternommen (kein „Freiversuch“). Diese Regelungen gelten auch für alle Abschlussarbeiten, in deren Bearbeitungszeit die Hochschulbibliothek pandemiebedingt geschlossen war und deren Abgabefrist entsprechend verlängert wurde. (Zurzeit betrifft das alle Abschlussarbeiten mit der Themenausgabe in den Monaten September bis Dezember 2020).
Bitte beachten Sie, dass die Freiversuchsregelung nur für Modulprüfungen gilt, die Sie ordnungsgemäß antreten. (Sie müssen also nachweislich versucht haben, die Prüfungsleistung zu erbringen.) Bei den Prüfungsformen Hausarbeit und Portfolio-Prüfung müssen Sie zu erkennen geben, dass Sie sich mit dem vorgegebenen Thema auseinandergesetzt haben. Die Nutzung von Formularen oder die Bitte um einen Freiversuch stellen allein keinen Versuch dar.
Sollten Sie nicht während der allgemeinen Rücktrittsfrist von Ihrer Prüfung zurückgetreten sein, Ihre Prüfung aber dennoch nicht antreten können, so müssen Sie die Gründe hierfür unverzüglich (d.h.: sofort) beim Prüfungsamt glaubhaft machen. Das entsprechende Formular dafür finden Sie auf den Serviceseiten des Studierendenservice/Prüfungsamts. (https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html).
Ein unentschuldigtes Nichtantreten wird als „nicht ausreichend“ (5,0) gewertet (kein „Freiversuch“ – siehe oben).
Wenn Praktikumszeiten wegen der Schließung von Einrichtungen nicht erbracht werden können, müssen diese nachgeholt werden. Informationen zum Umgang mit Fristen für die Anmeldung von Praktika und die Abgabe von Praktikumsberichten erhalten Sie zu gegebener Zeit. Sollten Sie Ihr Praktikum nicht antreten können oder abbrechen müssen, wird Ihnen ermöglicht, spätere Module vorzuziehen.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen der Praxiskoordinator_innen Ihres jeweiligen Studiengangs, die Ihnen zu Beginn des Semesters per E-Mail zugegangen sind.
Sie finden diese Informationsschreiben auch auf der Serviceseite von Studierendenservice und Prüfungsamt unter Praktikumsanmeldungen und -bescheinigungen:
https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Informationen zum angebotenen Service der Hochschulbibliothek finden Sie auf folgenden Seiten:
https://bibliothek.evh-bochum.de/hochschulbibliothek.html
Technische Probleme bei der Nutzung der E-Learning-Dienste, z.B. Moodle, Adobe Connect: elearning@evh-bochum.de
Fragen zu den Funktionen / Probleme bei der Anwendung der E-Learning-Angebote: etutoren@evh-bochum.de
Allgemeine Fragen an das Rechenzentrum: ecampus@evh-bochum.de
Die individuelle Betreuung und Beratung in den Sprechstunden werden die Lehrenden primär per E-Mail oder Telefon durchführen. Da die Lehrenden in der Regel im Homeoffice arbeiten, sollte die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Sprechstundenmanagementprogramm erfolgen.
Im Studierendenservice sind face-to-face-Kontakte aktuell nicht möglich. Die Mitarbeitenden des Studierendenservice/Prüfungsamtes sind bevorzugt per E-Mail erreichbar und telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten. Bescheinigungen (BAFöG, Akafö, Rentenkasse, etc.) senden Sie bitte postalisch an den Studierendenservice. Nach Bearbeitung werden Ihnen die Formulare zurückgesendet.
E-Mail Studierendenservice: studierendenservice@evh-bochum.de
E-Mail Prüfungsamt: pruefungsamt@evh-bochum.de
Telefon Studierendenservice: 0234/36901-158
Telefon Prüfungsamt: 0234/36901-154
Die Mitarbeiterinnen sind durchgehend von montags bis freitags - auch in der vorlesungsfreien Zeit - per E-Mail, am Telefon oder im Videochat für Sie da!
Kontakt:
E-Mail mitbiss@evh-bochum.de
Bei sensibleren Anliegen nutzen Sie bitte die Möglichkeit, per E-Mail einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.
Telefon: 0234/ 36901-216
Mehr Informationen unter: https://www.evh-bochum.de/artikel/beratungsstelle-biss-bietet-online-gruppen.html
Die Kollegin in der Seelsorge ist ebenfalls per Mail (Haberland@evh-bochum.de) und per Telefon unter 0234/36901-236 erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Anliegen dieser Art ebenfalls an die Beratungsstelle BISS.
Der Vorlesungsbeginn im Sommersemester 2021 ist der 08. April 2021. Abweichend davon beginnt die Vorlesungszeit für Erstsemester am 29. März 2021. Der 06. und 07. April sind vorlesungsfrei. Vorlesungsende ist für alle der 23. Juli 2021.
Die Rahmenbedingungen für die Präsenzlehre sowie die Prüfungen sind zum Teil abhängig von der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens, d.h. die Hochschule wird bei Notwendigkeit sachgerechte Veränderungen vornehmen und die Studierenden/Lehrenden entsprechend informieren.