Die Organisation aller Lehrveranstaltungen erfolgt wie im vergangenen Semester über die Online-Teilnahmelisten.
Die Lehrveranstaltungen des Sommersemesters 2022 werden regulär in Präsenz, vereinzelt auch digital bzw. hybrid durchgeführt. Bitte beachten Sie hierzu die Angaben im Vorlesungsverzeichnis.
Im Studiengang B.A. Soziale Arbeit werden digitale Lehreveranstaltungen ausschließlich donnerstags angeboten, sodass Sie die Möglichkeit haben, einen digitalen Donnerstag zu planen. Ebenso sind auch Präsenzveranstaltungen am Donnerstag möglich.
Grundsätzlich besteht im Gebäude und in den Lehrveranstaltungen weiterhin Maskenpflicht. Genauere Informationen zu den zu Vorlesungsbeginn geltenden Corona-Regelungen erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt.
Bitte wenden Sie sich grundsätzlich zunächst an die einzelnen Lehrenden Ihrer Veranstaltungen (https://www.evh-bochum.de/personen-studium.html). Sollten Sie hier mit Ihrem Anliegen kein Gehör finden, sind die Modulverantwortlichen die nächsten Ansprechpersonen. Alternativ können Sie sich auch an die zuständigen Fachbereichskoordinatorinnen wenden.
Koordination Fachbereich 1 „Soziale Arbeit, Bildung und Diakonie“: Frau Michaelis (michaelis@evh-bochum.de)
Koordination Fachbereich 2 „Heilpädagogik und Pflege“: Frau Wallmeyer (wallmeyer@evh-bochum.de)
Bitte wenden Sie sich für das Gasthörerprogramm für Geflüchtete an Frau Hörr: international@evh-bochum.de
Für den Gemeindepädagogischen Grundkurs wenden Sie sich an Herrn Prof. Dr. Becker becker@evh-bochum.de oder Frau Prof. Dr. Seelbach seelbach@evh-bochum.de
Fragen zur Anmeldung als Gasthörer_in können Sie an Frau Jeckstadt-Borchert richten jeckstadt-borchert@evh-bochum.de
Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Prüfungen im Wintersemester 2021 erhalten Sie zu Beginn des Semesters.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie werden Kolloquien bis auf Weiteres per Videokonferenzsystem stattfinden.
Zulässige Plattformen für die Durchführung der Videokonferenzen sind:
Studierende müssen jeweils rechtzeitig vor Beginn der Prüfung die technischen Voraussetzungen überprüfen (Internetverbindung, Kamera, Mikrofon).
Vor der Prüfung haben die Studierenden zu Protokoll zu geben,
Die mündliche Prüfung beginnt, nachdem die Protokollantin/der Protokollant die Abgabe der Erklärung in dem dafür vorgesehenen Feld des Protokollbogens bestätigt hat.
Studierende halten sich während der Prüfung alleine in einem geschlossenen, für Prüfungszwecke geeigneten Raum auf, der möglichst frei von Störgeräuschen ist. Geräuschquellen innerhalb des Prüfungsraumes sind ggf. abzuschalten.
Erwecken Studierende durch ihr Verhalten den Eindruck, dass sie unzulässige Hilfsmittel heranziehen, können sie vor oder während der Prüfung aufgefordert werden, den Prüfungsraum unter Zuhilfenahme ihrer Kamera überprüfen zu lassen.
Prüfer_innen, Beisitzer_innen und Studierende müssen sich während der gesamten Prüfung im selben virtuellen Raum des Videokonferenzsystems aufhalten und dürfen das Prüfungsgeschehen nicht verlassen. Kamera und Mikrofon müssen während der gesamten Prüfung eingeschaltet sein.
Sollte es während der Prüfung zu einem Ausfall der Audio- und/oder Videoübertragung kommen und die Prüfung länger als 5 Minuten unterbrochen werden, so ist die Prüfung zu wiederholen. Bei einem Ausfall, der zu keiner erheblichen Störung der Prüfung führt, kann diese fortgeführt werden. Die Beurteilung, ob eine erhebliche Störung vorliegt, obliegt den Prüfenden. Sollte die/der Studierende die Videokonferenz abbrechen, ohne dass ein technischer Fehler vorliegt, ist die Prüfung mit der Note „nicht ausreichend“ (5,0) zu bewerten.
Die Prüfung darf von keiner der beteiligten Personen digital aufgezeichnet werden.
Handreichung zum Thema „Mündliche Prüfungen per Videokonferenzsystem“(PDF)
Studierende, die glaubhaft machen können, dass sie die technischen Voraussetzungen zur Durchführung von mündlichen Prüfungen per Videokonferenzsystem nicht sicherstellen können, wenden sich bitte mindestens 14 Tage vor der Prüfung per E-Mail an das Prüfungsamt, um geeignete Alternativlösungen abzustimmen.
Die Terminplanübersicht und den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit finden Sie hier: https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Lassen Sie sich die Bestätigungen von Erst- und Zweitleser_in zur Übernahme der Betreuung per Mail schicken. Füllen Sie den Antrag online aus, speichern Sie den ausgefüllten Antrag ab und senden diesen zusammen mit den Bestätigungsemails über Ihren EvH-E-Mail-Account innerhalb der Frist an den Studierendenservice: studierendenservice@evh-bochum.de Reichen Sie bitte alle Seiten des Antrags ausgefüllt ein.
a) Abschlussarbeiten
Die Abgabe von Abschussarbeiten soll persönlich im Studierendenservice erfolgen. Zur Abgabe Ihrer Abschlussarbeit ist keine Terminbuchung erforderlich.
Zu den Öffnungszeiten des Studierendenservice können Sie die ausgedruckten und gebundenen Exemplare persönlich einreichen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9.30 bis 12.30 Uhr und
Montag, Mittwoch und Donnerstag 14.00 bis 15.00 Uhr
Dienstagnachmittag und freitags geschlossen!
Die Abgabe der Abschlussarbeiten auf dem Postweg ist weiterhin zulässig, aber Achtung:
Zur Fristwahrung ist das Datum des Posteingangs beim Prüfungsamt maßgebend, nicht das Einlieferungsdatum beim Versanddienstleister!
Das Einwerfen der Arbeiten in die Briefkästen von Erst- und Zweitleser_in wird ebenfalls als nicht fristgerechte Abgabe und somit als Fehlversuch gewertet.
Adressieren Sie Ihre Sendung an:
Evangelische Hochschule RWL
– Prüfungsamt –
Immanuel-Kant-Str. 18-20
44803 Bochum
b) Hausarbeiten/Portfolios
Schriftliche Prüfungsleistungen können während der Öffnungszeiten der EvH in die Briefkästen der Prüfer_innen eingeworfen werden. Die Übermittlung kann in Absprache mit den Prüfer_innen in auch digitaler Form erfolgen. Die Frist der Abgabe wird durch den Prüfer bzw. die Prüferin bestimmt.
c) Dritte Versuche
Die Bekanntgabe der Fristen für die Einreichung der 3. Versuche erfolgt nach Vorgaben der Prüfenden durch das Prüfungsamt per Brief, der auch das Einreichen der schriftlichen Ausarbeitungen regelt. Auch hier wird das Einwerfen der Arbeiten in die Briefkästen von Erst- und Zweitleser_in als nicht fristgerechte Abgabe und somit als Fehlversuch gewertet.
Wenn Praktikumszeiten wegen der Schließung von Einrichtungen nicht erbracht werden können, müssen diese nachgeholt werden. Informationen zum Umgang mit Fristen für die Anmeldung von Praktika und die Abgabe von Praktikumsberichten erhalten Sie zu gegebener Zeit. Sollten Sie Ihr Praktikum nicht antreten können oder abbrechen müssen, wird Ihnen ermöglicht, spätere Module vorzuziehen.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen der Praxiskoordinator_innen Ihres jeweiligen Studiengangs, die Ihnen zu Beginn des Semesters per E-Mail zugegangen sind.
Sie finden diese Informationsschreiben auch auf der Serviceseite von Studierendenservice und Prüfungsamt unter Praktikumsanmeldungen und -bescheinigungen:
https://www.evh-bochum.de/serviceseite-studierendenservicepruefungsamt.html
Informationen zum angebotenen Service der Hochschulbibliothek finden Sie auf folgenden Seiten:
https://bibliothek.evh-bochum.de/hochschulbibliothek.html
Technische Probleme bei der Nutzung der E-Learning-Dienste, z.B. Moodle, Adobe Connect: elearning@evh-bochum.de
Fragen zu den Funktionen / Probleme bei der Anwendung der E-Learning-Angebote: etutoren@evh-bochum.de
Allgemeine Fragen an das Rechenzentrum: ecampus@evh-bochum.de
Die individuelle Betreuung und Beratung in den Sprechstunden werden die Lehrenden primär per E-Mail oder Telefon durchführen. Da die Lehrenden in der Regel im Homeoffice arbeiten, sollte die Kontaktaufnahme per E-Mail oder über das Sprechstundenmanagementprogramm erfolgen.
Die Mitarbeitenden des Studierendenservice/Prüfungsamtes sind bevorzugt per E-Mail sowie telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. Bescheinigungen (BAFöG, Akafö, Rentenkasse, etc.) senden Sie bitte postalisch an den Studierendenservice. Nach Bearbeitung werden Ihnen die Formulare zurückgesendet.
E-Mail Studierendenservice: studierendenservice@evh-bochum.de
E-Mail Prüfungsamt: pruefungsamt@evh-bochum.de
Telefon Studierendenservice: 0234/36901-158
Telefon Prüfungsamt: 0234/36901-154
Für Anliegen, die der persönlichen Rücksprache bedürfen, können Sie Termine über das Sprechstundenmanagementsystem vereinbaren.
Die Mitarbeiterinnen sind durchgehend von montags bis freitags - auch in der vorlesungsfreien Zeit - per E-Mail, am Telefon oder im Videochat für Sie da!
Kontakt:
E-Mail mitbiss@evh-bochum.de
Bei sensibleren Anliegen nutzen Sie bitte die Möglichkeit, per E-Mail einen telefonischen Beratungstermin zu vereinbaren.
Telefon: 0234/ 36901-216
Mehr Informationen unter: Beratung und Information für Studierende und Studieninteressierte
Die Kollegin in der Seelsorge ist ebenfalls per Mail (Haberland@evh-bochum.de) und per Telefon unter 0234/36901-236 erreichbar.
Bitte wenden Sie sich mit Anliegen dieser Art ebenfalls an die Beratungsstelle BISS.
Der Vorlesungsbeginn im Wintersemester 2021/22 ist der 27. September 2021. Abweichend davon beginnt die Einführungswoche für Erstsemester bereits am 20. September. Vorlesungsende (inkl. Prüfungszeit) ist für alle der 04. Februar 2022.
Die Rahmenbedingungen für die Präsenzlehre sowie die Prüfungen sind zum Teil abhängig von der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens, d.h. die Hochschule wird bei Notwendigkeit sachgerechte Anpassungen vornehmen und die Studierenden/Lehrenden entsprechend informieren.